Die Gemeinde Windisch wurde am 17. Februar 2023 an einer Besprechung mit dem Kantonalen Sozialdienst darüber informiert, dass der Kanton Aargau plant, in den Liegenschaften der Zelglistrasse und Mülligerstrasse eine Asylunterkunft für rund 100 Personen zu eröffnen. Die anwesenden Gemeindevertreter haben dazu den Kanton ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sozialwohnungen bereits vermietet seien und es die Gemeinde Windisch nicht akzeptiert, wenn für die Unterbringung von Asylsuchenden Mieterinnen und Mieter auf die Strasse gestellt werden, wie der Gemeinderat am Montag mitteilt.
Am Freitag erhielten dann die ersten Mietenden der betroffenen Liegenschaften die Kündigung ihres Mietvertrages und haben anschliessend die Gemeindeverwaltung aufgesucht. Darüber soll weder der Gemeinderat noch die Gemeindeverwaltung über den Schritt informiert worden sein – entgegen einer mündlichen Abmachung. Man sei «überrascht und schockiert», heisst es im Schreiben vom Montag. In den Wohnungen würden sozial schwächer gestellte Menschen leben, welche es auf dem Wohnungsmarkt nicht einfach haben würden. Damit werde das Problem lediglich verlagert. «Die Gemeinde Windisch wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen bleiben können.»
Mit der Ausrufung der Notlage hat der Regierungsrat mitgeteilt, dass zunächst unterirdische Sanitätsstellen im Vordergrund stünden und nur im äussersten Notfall Gemeinden sowie Privateigentümer per Beschlagnahmungsverfügung verpflichtet werden, auch anderweitige geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.
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(sib)