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55-Jähriger legt Geständnis im Mordfall in Spreitenbach ab

Blutbad aus Eifersucht

55-Jähriger legt Geständnis im Mordfall in Spreitenbach ab

· Online seit 25.10.2022, 15:01 Uhr
Nach dem Tötungsdelikt im Februar diesen Jahres in Spreitenbach wehrte sich der mutmassliche Täter gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft. Das Verwaltungsgericht lehnte allerdings seine Beschwerde ab, wie die Aargauer Zeitung schreibt. Grund seien auch neue Fakten zum Fall.

Quelle: TeleM1 (Beitrag von 12.Februar 2022)

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Beim Tötungsdelikt vom 12. Februar wurde ein 74-jähriger Deutscher in der Wohnung seiner Freundin umgebracht. Dabei erlitt auch ein 55-jähriger Schweizer schwere Verletzungen. Die genauen Umstände zum Tathergang und das Motiv waren vorerst unklar, schnell stand aber der 55-Jährige unter Tatverdacht und kam tags darauf in Untersuchungshaft. Aktuell sind die Ermittler der Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft einen grossen Schritt weiter. Die geht aus einem kürzlich publizierten Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts hervor.

So soll der Verdächtige sich gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft gewehrt haben. Allerdings lehnte das Verwaltungsgericht diese Beschwerde ab. Dem 55-Jährigen droht eine Anklage wegen Mordes und eine langjährige Freiheitsstrafe. Er hat demnach gestanden, den Lebenspartner der Frau mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Anschliessend habe er sich offenbar selbst verletzt, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Das Motiv war Eifersucht. Im September 2021 soll sich der mutmassliche Täter nach 20 Ehejahren von seiner Frau getrennt haben. Anschliessend verliebte er sich in jene Frau, die später mit dem 74-jährigen Deutschen zusammen war. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Frau als «Freundin» des 55-Jährigen. Sie wollte sich bei der Vernehmung im Februar nicht dazu äussern, ob sie ein Verhältnis mit dem Verdächtigen hatte. Mittlerweile hat sie einen neuen Partner und hat um Geheimhaltung ihrer neuen Adresse gebeten.

Das Gericht habe bei seinem Entscheid die Gefahr einer Wiederholungstat und Fluchtgefahr erkannt.

(red.)

veröffentlicht: 25. Oktober 2022 15:01
aktualisiert: 25. Oktober 2022 15:01
Quelle: ArgoviaToday

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