Der Hund einer 86-jährige Frau, hielt sich Anfang Mai 2023 im Garten auf. Auf dem ungesicherten Grundstück im Bezirk Baden konnte sich der Vierbeiner ohne Einschränkungen und Zäunen aufhalten – lediglich eine Hecke befand sich zwischen dem Garten und der Aussenwelt. Die Missachtung ihrer Pflichten wurden der älteren Dame allerdings zum Verhängnis.
Hund entweicht durch Lücke im Garten
Zur selben Zeit ging eine Spaziergängerin mit ihrem Hund Gassi. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu entnehmen ist, hörte der Hund der Senioren das andere Tier bellen und entkam durch eine Lücke in der Hecke, welche den Hund in die Freiheit führte. Sofort rannte der Hund der Seniorin auf den Artgenossen zu und biss mehrere Male auf den Hund der Spaziergängerin ein.
Als die Seniorin das Szenario bemerkte, versuchte sie ihren Vierbeiner mehrere Male zurückzupfeifen, was jedoch nicht klappte. Sofort versuchte die 86-Jährige die beiden Hunde voneinander zu trennen, doch auch das blieb ohne Erfolg. Erst nach vier Minuten liess der Hund der Seniorin von sich aus von seinem Opfer ab und rannte zurück ins Haus. Es stellte sich heraus, dass der Hund des Spaziergängers durch den Beissvorfall am Bein verletzt wurde und deshalb von einem Tierarzt behandelt werden musste.
Seniorin verstösst gegen das Hundegesetz
Weil die Seniorin den Garten für ihren Hund nicht ausbruchsicher machte, konnte ihr Vierbeiner entfliehen und den anderen Hund angreifen. Dadurch verstiess sie gegen das Hundegesetz und machte sich strafbar. Sie wird zu einer Busse von 300 Franken verurteilt und muss für Gebühren in Höhe von 400 Franken aufkommen.