Am Montag teilte der Gemeinderat Windisch mit, dass 49 Mieterinnen und Mieter die Kündigung erhielten, um Platz für eine Asylunterkunft zu schaffen. Der Kanton Aargau plante offenbar schon länger mit dieser Lösung. Denn wie Recherchen der «Aargauer Zeitung» nun zeigen, ist die Asylunterkunft in Windisch schon seit Monaten geplant, der Kanton informierte die Gemeinde jedoch nicht.
Kanton hatte Kontakt mit Eigentümer
Heidi Ammon, Gemeindepräsidentin von Windisch, sagt der Zeitung, dass die Liegenschaft bis letzten Herbst einem Eigentümer gehört habe, der mit dem Kanton bereits Vorgespräche über eine mögliche Nutzung als Asylunterkunft geführt hatte. Dies bestätigt auch Michel Hassler, Sprecher des Sozialdepartements: «Der Kantonale Sozialdienst hatte mit dem ehemaligen Eigentümer Kontakt, eine Vereinbarung ist jedoch nicht zu Stande gekommen.» Deshalb sei auch keine Vorinformation des Gemeinderats von Windisch nötig gewesen. Gemäss den internen Vorgaben beim Kanton, es gibt ein Ablaufschema für Asylunterkünfte, müssen die kantonalen Behörden jedoch schon bei einer Angebotsprüfung einer möglichen Unterkunft einen «vertraulichen telefonischen Erstkontakt mit der Gemeinde» aufnehmen. Dies wurde beim Fall Windisch offenbar nicht gemacht.
In der neuen Asylunterkunft in Windisch sollen laut der «Aargauer Zeitung» 100 jugendliche Flüchtlinge einziehen. Um die ganze Situation zu klären, findet nun ein runder Tisch mit dem Eigentümer der Liegenschaft, dem Kantonalen Sozialdienst sowie dem Gemeinderat Windisch statt.
Eigentümer plant Neubau
Gegenüber der geplanten Asylunterkunft hat der Eigentümer der Liegenschaft in Windisch nun Stellung bezogen. Demnach wurde den Mietenden gekündigt, weil in absehbarer Zeit ein Ersatzneubau geplant ist. Die Kündigung der 32 Wohneinheiten sei nicht zwecks Vermietung an Flüchtlinge erfolgt, zitierte das SRF-Regionaljournal Aargau/Solothurn am Mittwoch aus der schriftlichen Stellungnahme der in Wollerau im Kanton Schwyz ansässigen Aktiengesellschaft.
Die Kündigungen seien einzig und allein ausgesprochen worden, «da die bestehende Liegenschaft ihren baulichen Lebenszyklus erreicht hat». «Dass Kündigungen vom Grundsatz her ausgesprochen werden mussten, bedauert der Hauseigentümer sehr», zitierte SRF aus der Stellungnahme weiter. Noch diese Woche sollen demnach mit der Gemeinde offene Fragen der Mieterschaft beantwortet werden.
In der schriftlichen Stellungnahme hiess es, der Grund für die Kündigung und die beabsichtigte Zwischennutzung seien zwei komplett unabhängige Angelegenheiten.
(ova)