Mitten in Spreitenbach spielte sich Ende März dieses Jahres eine skurrile Szene ab. Eine Autofahrerin aus dem Bezirk Lenzburg wurde abends urplötzlich von einer 53-jährigen Frau zum Anhalten gezwungen. Die Audi-Lenkerin war überrascht, als die ältere Frau sie dann dazu aufforderte, sie nach Hause zu fahren. Als sie ablehnte, wurde die «Autostöpplerin» plötzlich laut und aggressiv. Mit ihren Fäusten begann sie, auf das Auto einzuhämmern und mit ihrem ganzen Gewicht dagegen zu drücken. Als die wütende Frau sich mit ihrem Oberkörper am Auto entlang rieb, verkratze sie den Audi der erschrockenen Lenkerin. Laut dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hat die 53-Jährige wissentlich gehandelt und wollte das Fahrzeug zerkratzen – oder nahm dies zumindest in Kauf.
Kratzer am Auto sind bekanntlich nicht sehr günstig: 420 Franken kostet alleine die Behebung der Schäden am Fahrzeug. Da aber noch eine Strafanzeige gegen die ältere Frau eingereicht wurde, kommt noch eine saftige Busse hinzu. Eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 170 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, eine Busse von 600 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 964 Franken. Zusammen gibt das 1564 Franken für den Ausrutscher. Einen Schadenersatz von 1000 Franken muss die Autofahrerin auf zivilrechtlichem Weg einfordern.
Die Beschuldigte ist dem Bezirksgericht Baden bereits einschlägig bekannt. Im Februar 2021 wurde sie nämlich wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 80 Franken mit zwei Jahren Bewährung verurteilt. Aufgrund des aktuellen Vorfalls hat sich die Verurteilte somit nicht bewährt. Das hat nun Konsequenzen: Sie wurde erneut verwarnt, die Tagessätze wurden erhöht und die Probezeit um ein Jahr verlängert.