Pflegezentrum Baden

Bewohnerin erstickt an Gipfeli – Ex-Pflegerin soll am Tod schuld sein

· Online seit 02.11.2022, 20:51 Uhr
Es ist ein tragischer Fall: Beim Morgenessen im Regionalen Pflegezentrum in Baden verschluckte sich eine Bewohnerin und starb trotz sofortiger Hilfe. Eine ehemalige Angestellte musste sich darum am Mittwoch vor Gericht verantworten.

Quelle: TeleM1

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Für die 68-jährige Angeklagte war es am Mittwochnachmittag definitiv ein schwerer Gang vor das Bezirksgericht Baden. Sie soll schuld daran sein, dass sich eine 67-jährige Bewohnerin im Regionalen Pflegezentrum in Baden beim Essen eines Gipfelis verschluckte und daran erstickte.

Laut der Anklageschrift setzte die ehemalige Angestellte die Frau Mitte Oktober 2016 in ihrem Rollstuhl an den Esstisch. «Beim Heranfahren an den Tisch soll dann die beschuldigte Person unterlassen haben, das Essen wegzustellen», sagt André Kuhn, der die Angeklagte vor Gericht verteidigte. Die Bewohnerin des Pflegezentrums habe so das Essen ergreifen können und sei daran erstickt. Pflegebedürftig war die Frau, weil sie einen Hirnschlag erlitten hatte. 

Die Bewohnerin sei dafür bekannt gewesen, dass sie ihr Essen regelrecht verschlungen habe. Das war auch so in ihrer Patientenakte vermerkt. Von dem wusste die angeklagte Pflegerin aber nichts, weshalb sie das Gipfeli am Esstisch auch nicht wegstellte. Unverständlich für die Staatsanwaltschaft. Sie war der Auffassung, dass dies die Pflegerin hätte wissen müssen. Deshalb forderte sie für die Angeklagte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse in der Höhe von 1000 Franken. Verteidiger André Kuhn verlangte einen Freispruch: «Wir werden geltend machen, dass keine Sorgfaltswidrigkeit vorliegt, es nicht voraussehbar gewesen war und im Übrigen auch nicht vermeidbar.» Das seien drei wichtige Elemente, die für eine Verurteilung erfüllt sein müssen.

Das Bezirksgericht Baden sah dies ähnlich. Es sprach die Angeklagte frei, weil man bei der Bewohnerin keine Schluckstörung festgestellt habe. Deshalb hätte die Pflegerin auch nicht von einem erhöhten Erstickungsrisiko ausgehen müssen.

(red.)

veröffentlicht: 2. November 2022 20:51
aktualisiert: 2. November 2022 20:51
Quelle: ArgoviaToday

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