Polizisten haben es nicht immer leicht. Zwar sind sie als Freund und Helfer bekannt, jedoch werden sie von manchen eher als Bedrohung wahrgenommen. So auch von einem 23-Jährigen aus dem Bezirk Baden.
Beim Vorbeifahren beschimpft
Der 23-Jährige befand sich Ende November 2023 an einer Bushaltestelle im Bezirk Baden, als an ihm ein Polizeiauto vorbeifuhr. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, befanden sich in dem Patrouillenfahrzeug zwei Polizisten. Als sie an ihm vorbeifuhren, schrie er dem Fahrzeug «Fickbullen» nach. Als die Beamten den Wutbürger bemerkten, hielten sie an und verlangten vom 23-Jährigen den Personalausweis.
Seine Identität wollte der Mann den Polizisten jedoch nicht preisgeben. Stattdessen verlangte er von ihnen, dass sie ihn mit auf die Polizeiwache nehmen. Seinen «Wunsch» unterstrich er, indem er seine beiden Arme parallel und ausgestreckt nach vorn hielt und darum bat, dass sie ihm Handfesseln anlegen.
Mann will Polizisten Kopfnuss erteilen
Laut Strafbefehl wollten die Polizisten in der Folge mit dem jungen Mann zum Patrouillenfahrzeug gehen. Der junge Mann wehrte sich und musste unter Gegenwehr und lautem Schreien von den beiden Polizisten zu Boden gebracht werden. Mit vereinten Kräften gelang es ihnen, dem 23-Jährigen Handschellen anzulegen und ihn wieder auf seine Füsse zu stellen. Daraufhin versuchte er, einem der beiden Polizisten eine Kopfnuss zu erteilen, weshalb dem Mann ein Kopfschutz angezogen wurde. Erst dann konnte er unter Mithilfe einer weiteren Patrouille in das Polizeiauto gehievt werden. Er weigerte sich weiterhin, seine Personalien anzugeben.
Während der Fahrt zum Polizeiposten warf er den beiden Polizisten zudem diverse Beleidigungen an den Kopf. Weiter drohte er laut Strafbefehl, dass er sie «finden, töten und ihnen die Köpfe abreissen werde». Als sie beim Polizeiposten ankamen, wurde der 23-Jährige in eine Einzelzelle gebracht. Seine Identität konnte aufgrund seiner Identitätskarte, welche sich im Rucksack befand, festgestellt werden.
Saftige Busse wegen Gewalt und Drohung gegen Polizisten
Mit seinem Verhalten machte sich der 23-Jährige aufgrund von Gewalt und Drohung gegen Behörden sowie Beschimpfung strafbar. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt ihn zu einer Busse von 2600 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 13'000 Franken. Hinzu kommen Gebühren von über 1030 Franken. Weiter wird sein Urteil im Strafregister eingetragen.
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