Aargau/Solothurn
Baden/Brugg

Bundesgericht weist Beschwerde eines Stimmbürgers aus Turgi ab

Abstimmung

Bundesgericht weist Beschwerde eines Stimmbürgers aus Turgi ab

25.06.2021, 13:06 Uhr
· Online seit 25.06.2021, 13:05 Uhr
Ein Stimmbürger der Gemeinde Turgi AG ist vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gescheitert. Der Bürger hatte gefordert, eine Abstimmung an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Februar 2019 sei zu wiederholen.
Anzeige

Damals hatten die anwesenden Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit 162 Ja- zu 5 Nein-Stimmen angenommen. Das fakultative Referendum gegen den Entscheid wurde nicht ergriffen.

Der Stimmbürger verlangte nach der Gemeindeversammlung vom kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres, dieses solle den Beschluss aufheben, und die Abstimmung müsse wiederholt werden. Er begründete seine Beschwerde damit, dass der Gemeinderat die Stimmberechtigten ungenügend informiert habe. Das Departement wies jedoch die Beschwerde ab.

«Stimmbürger ausreichend informiert»

Später bestätigte das Aargauer Verwaltungsgericht diesen Entscheid. Darauf gelangte der Stimmbürger ans Bundesgericht. Dieses kam in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, der Gemeinderat habe seine Pflicht zu objektiver Information nicht verletzt. Die an der Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten seien ausreichend informiert gewesen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Stimmbürgers deshalb ab. Er muss die Gerichtskosten von 1000 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 25. Juni 2021 13:05
aktualisiert: 25. Juni 2021 13:06
Quelle: sda

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch