Damals hatten die anwesenden Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit 162 Ja- zu 5 Nein-Stimmen angenommen. Das fakultative Referendum gegen den Entscheid wurde nicht ergriffen.
Der Stimmbürger verlangte nach der Gemeindeversammlung vom kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres, dieses solle den Beschluss aufheben, und die Abstimmung müsse wiederholt werden. Er begründete seine Beschwerde damit, dass der Gemeinderat die Stimmberechtigten ungenügend informiert habe. Das Departement wies jedoch die Beschwerde ab.
«Stimmbürger ausreichend informiert»
Später bestätigte das Aargauer Verwaltungsgericht diesen Entscheid. Darauf gelangte der Stimmbürger ans Bundesgericht. Dieses kam in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, der Gemeinderat habe seine Pflicht zu objektiver Information nicht verletzt. Die an der Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten seien ausreichend informiert gewesen.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Stimmbürgers deshalb ab. Er muss die Gerichtskosten von 1000 Franken bezahlen.