Findlinge zerstört

Für den Geoweg brauchte es eine Baubewilligung – warum für den Rückbau nicht?

· Online seit 11.01.2023, 09:24 Uhr
Dass zwischen Schinznach-Bad, Habsburg und Scherz im letzten Dezember über 200 Millionen Jahre alte Findlinge zerstückelt wurden, kann kaum jemand verstehen. Für die Realisierung des Geowegs in den 1990er-Jahren hatte der Staat Aargau sogar extra Land erworben.
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Weil es an Geld und Unterhalt fehlt, sollte der Geoweg in der Region Brugg zurückgebaut werden. Nach einem heftigen Aufschrei erfolgte der Baustopp und das Buschtelefon lief heiss. Um die Zukunft des Themenwegs und mögliche Anpassungen zu besprechen, organisiert der Verein Tourismus Region Brugg am 24. Januar einen runden Tisch mit allen Involvierten.

Bekanntlich hatte der Kanton Aargau zum 700-jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft im Gebiet Schinznach-Bad, Habsburg und Scherz diesen Wanderweg zu Geologie, Ökologie und Geschichte geschaffen. Wie Geschäftsleiter Horst Sager der Aargauer Wanderwege (AWW) auf Nachfrage der AZ mitteilt, ist für den gesamten Geoweg auf dem Gebiet der damaligen Gemeinden Habsburg, Scherz und Schinznach-Bad 1991 ein Baugesuch eingereicht worden.

«Gegenstand der Baubewilligung war demnach der Weg als Gesamtanlage», fügt er an. Der Unterhalt sei wie auch Bau und Planung des gesamten Wanderwegnetzes für dieses Angebot durch den AWW erfolgt.

Der Kanton kaufte 293 Quadratmeter Land

Einzig für die Station Nummer 12 mit dem Namen «Die Gletscherströme der Eiszeit – Findlinge» wurde laut Horst Sager die Parzelle 234, die eine Grösse von 293 Quadratmeter aufweist, vom Staat Aargau erworben. Die restlichen Anlagen respektive Tafeln befanden sich entweder auf Wegparzellen, die im Besitz der Gemeinden sind, oder auf privaten Parzellen.

Wenn es für die Realisierung ein Baugesuch brauchte, wäre nicht auch für die Zerstörung der Findlinge, die zur Station transportiert worden waren, eine Bewilligung erforderlich – wie bei einem alten Schopf, den man eliminieren will? Horst Sager antwortet: «Gemäss dem Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen ist die Beseitigung von Gebäuden baubewilligungspflichtig.» Findlinge hingegen seien keine Bauten und daher sei deren Entfernung kein bau- oder raumplanungsrechtliches Thema.

Und wer gab den Auftrag, die Findlinge zu zerstückeln? Der Auftrag der AWW an die entsprechende Abteilung des Kantons habe gelautet, die Findlinge zu beseitigen, erklärt Geschäftsleiter Sager. Um die Steine einfacher aufzuladen und zu transportieren, seien die Findlinge verkleinert worden. Die Kosten für den Maschineneinsatz belaufen sich auf 10'000 Franken.

Weil die Installation künstlich geschaffen worden sei und der geologische Wert nicht bekannt war, weiss man auch nicht, ob die Findlinge andersweitig etwa von einem Gartenbauer hätten verwendet werden können. Vielmehr ging es um das Räumen der Plätze, fasst Horst Sager die Aktion zusammen.

(Aargauer Zeitung/Claudia Meier)

veröffentlicht: 11. Januar 2023 09:24
aktualisiert: 11. Januar 2023 09:24
Quelle: Aargauer Zeitung

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