Nachdem die Gemeinde im Dezember 2019 eine Einwendung gegen den Gestaltungsplan des Alterszentrums abgewiesen hatte, reichten mehrere Personen im Januar 2020 eine Verwaltungsbeschwerde bei der Rechtsabteilung des Aargauer Departements für Bau, Verkehr und Umwelt ein. Auch die Rechtsabteilung wies die Beschwerde letztes Jahr ab und so ging das Einwendung weiter ans Verwaltungsgericht, welches auch dort keinen Anklang fand.
Das Projekt sei zu gross und nicht zonenkonform, so die Gegner. Ausserdem sei der Standort zu abgeschieden. Für das Verwaltungsgericht erweist sich die Beschwerde jedoch als unbegründet.
Mit dessen Urteil ist das Projekt nun einen Schritt weiter, aber noch nicht auf der Zielgeraden, denn die Gemeinde rechnet mit weiteren Beschwerdeverfahren. Tatsächlich: Die Gegner gelangen wieder ans Bundesgericht in Lausanne, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde. Das Bundesgericht ist bereits die dritte Beschwerdeinstanz in diesem Fall.
Gerichtsverfahren kostete über 30’000 Franken
Die Niederlage kommt die Beschwerdeführer teuer zu stehen. Insgesamt 31'474 Franken Verfahrenskosten und Parteienentschädigung müssen die Beschwerdeführenden zahlen. Dabei nicht eingerechnet sind allfällige Honorare für Anwälte, die die Gegner allenfalls engagiert hatten.
(red.)