Bezirksgericht Baden

Klaps auf Po: WG endet wegen sexueller Belästigung nach zwei Wochen

· Online seit 15.07.2022, 10:10 Uhr
Ein 52-jähriger Schweizer wehrte sich vor Bezirksgericht Baden gegen eine Busse wegen sexueller Belästigung. Er liess eine 21-Jährige gratis bei sich wohnen und geht bei sich daheim stets nackt herum.
Anzeige

Ausser Atem und mit einer Viertelstunde Verspätung betritt Klaus (alle Namen geändert) das Gerichtsgebäude in Baden: Schwarzes T-Shirt, schwarze Sportshorts, schwarze Socken und braune Schlumpf-Sneakers, in der Hand einen schwarzen Korb, wie sie in Selbstbedienungsgeschäften beim Eingang bereitstehen.

Im Korb deponiert Klaus, neben einer halbleeren Coca-Cola-Flasche und einer Schachtel Zigaretten, seine hellblaue Baseball-Mütze. Der 52-jährige Handwerker mit raspelkurz rasiertem Haar hat einen Strafbefehl wegen mehrfacher sexueller Belästigung und die damit verbundene Busse von 800 Franken plus 500 Franken Gebühr nicht akzeptiert.

Klaus fackelt nicht lang herum

Auf die Frage von Einzelrichterin Angela Eckert nach dem Grund für die Einsprache, fackelt Klaus nicht lang herum: «Weil das, was das Fräulein behauptet, einfach absolut nicht stimmt.» Das «Fräulein», nennen wir es Mona, war seinerseits mit einer Freundin überpünktlich im Gerichtsgebäude erschienen.

Mona ist 21 Jahre jung und eher mollig. Sie hat langes blondes Haar, trägt ein hautenges rosa Trikotkleid, flache Sandalen und perfekt zweifarbig lackierte Fingernägel, deren Länge zweifelsfrei eine intakte Chance für einen Eintrag ins Guinnessbuch der Rekorde hätte.

«Ich hatte Mitleid und liess sie gratis bei mir wohnen»

Im Frühling letzten Jahres hatte Mona vorübergehend beim verwitwetem Klaus gewohnt. Dessen in einem entfernten Kanton lebender erwachsener Sohn hatte, nach einer kurzen Affäre mit der aus Norddeutschland stammenden Mona, die junge Frau zu seinem Vater gebracht. «Sie hatte keine Papiere und keine Wohnung, ich hatte Mitleid und liess sie gratis bei mir wohnen.»

Dass er – so Klaus weiter – bei sich daheim stets nackt herumlaufe, habe Mona von Anfang an gewusst. «Sie hatte einen Wohnungsschlüssel, ein eigenes, abschliessbares Zimmer, hat aber manchmal in meinem Bett geschlafen.»

Onanieren auf dem Bett und Schiessen in der Wohnung

Als Strafklägerin schilderte die 21-Jährige der Einzelrichterin in leidendem Tonfall, was sie in der Wohnung von Klaus erlitten hatte und was der Staatsanwalt als mehrfache sexuelle Belästigung subsumiert hat: Klaus habe sie beim Duschen beobachtet, ihr mal den Rücken geschrubbt, ihr Küsschen gegeben, auch mal einen Klaps auf den Po. «Und einmal hat er auf dem Bett neben mir onaniert. Ich wollte das alles nicht und habe auch Nein gesagt.»

Klaus habe sie ständig kontrolliert und ihr hinterhertelefoniert. Auch habe er einen Waffenschein und Waffen, mit denen er in der Wohnung auf Strichmännchen geschossen habe. «Er hat mir auf seinem Handy unter anderem Fotos von der Leiche seiner Frau gezeigt. Ich hatte Angst vor ihm und schlafe heute noch schlecht.»

Er lebt vom Existenzminimum und hat Schulden

Von Richterin Eckert nach ihren Forderungen gefragt, antworte Mona ohne zu zögern: «Ich fordere ganz klar eine Bestrafung von Klaus und Schmerzensgeld.» Geld ist allerdings ein schwieriges Thema im Leben von Klaus, wird sein Lohn von durchschnittlich 4500 Franken brutto doch seit Jahren gepfändet.

Er lebe vom Existenzminimum und habe einen Schuldenberg von 450'000 Franken am Hals. Nichtsdestotrotz sagt er klipp und klar: «Mir geht es überhaupt nicht um die 800 Franken Busse, sondern um Gerechtigkeit, denn ich habe nie etwas gegen Monas Willen getan, sondern sie immer gefragt, ob es in Ordnung sei. Ausserdem war nichts sexuell motiviert und ist sie überhaupt nicht mein Typ.»

Ja, er habe in der Wohnung Schiessübungen gemacht und dafür extra einen Kugelfang installiert. Mona habe nur etwa zwei Wochen bei ihm gewohnt, dann habe sie die Koffer gepackt, aber nicht alles mitgenommen. «Da ich um die schwierigen Verhältnisse wusste, aus denen sie kam, und dass sie keine Ausweise hatte, war ich fair und habe mich sehr bemüht, ihr die Sachen zukommen zu lassen.»

Gericht: Mona schlief aus freien Stücken im Bett von Klaus

Angelika Eckert sprach Klaus von Schuld und Strafe frei: «Zwar war es unangebracht, dass er in seiner Wohnung ständig nackt herumlief, aber Mona hat das von Anfang an gewusst. Jedoch sind Sachen wie jemanden den Rücken schrubben und ein Klaps auf den Po geben keine sexuelle Belästigung, und da Mona aus freien Stücken mitunter im Bett von Klaus schlief, ist auch sein Onanieren nicht als eine solche zu werten», begründete die Richterin. Monas Forderung nach Schadenersatz wird auf den Zivilweg verwiesen.

(Rosmarie Mehlin, Aargauer Zeitung)

veröffentlicht: 15. Juli 2022 10:10
aktualisiert: 15. Juli 2022 10:10
Quelle: Aargauer Zeitung

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch