Zwei Personen betraten im September 2023 an einem Abend den Burger King in Baden und gaben an der Kasse eine Bestellung auf. Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft war die Absicht der beiden aber nicht, etwas zu essen, sondern die Mitarbeiterin abzulenken, um Geld aus der Kasse zu stehlen. Denn kurz nachdem die beiden Männer den Burger King betreten hatten, folgte eine dritte Person. Dabei handelte es sich um den jetzt verurteilten 23-Jährigen aus dem Kanton Aargau.
Kollegen sorgen für Gelegenheit, Dieb greift zu
Seine beiden Komplizen bezahlten ihre Bestellung mit Bargeld, weshalb die Mitarbeiterin die Kasse öffnete. Just in diesem Moment ging der 23-Jährige hinter den Tresen, griff in die geöffnete Kasse und klaute rund 250 Franken Notengeld. Im Anschluss sei er aus dem Burger King geflüchtet, heisst es im Strafbefehl weiter.
Geld für Alkohol ausgegeben
Etwas später teilte der Verurteilte die Beute unter sich und seinen beiden Komplizen auf, um das Geld für Alkohol und eigene Zwecke zu verwenden. Laut Strafbefehl handelte es sich hierbei um eine Tat, die von allen drei Personen geplant worden war. Es sei von vorhinein die Absicht gewesen, Geld aus der Kasse des Burger Kings zu stehlen.
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Deshalb wurde der 23-Jährige jetzt wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken verurteilt. Dies bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er eine Busse in der Höhe von 450 Franken sowie Gebühren von 800 Franken bezahlen. Auch seine beiden Komplizen wurden beschuldigt. Ob und wie sie bestraft wurden, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.