Der Blitzer stand eine Woche lang in der Tempo-30-Zone in der Lenzburgerstrasse in Mellingen auf dem Grundstück der Hypothekarbank Lenzburg. Allerdings direkt neben einem Hydranten, wie ein Bild eines Leserreporters zeigt. «Das ist eine Frechheit, der Blitzer behindert die Feuerwehr bei einem Einsatz», erklärt der aufgebrachte Leser. «Der Blitzer steht eindeutig zu nah am Hydrant.»
Er könne sich nicht vorstellen, dass dies erlaubt sei. Ein gewisser Abstand müsse doch gewährleistet sein, ist er sich sicher. «Ich habe vor Jahren eine Busse erhalten, weil ich zu nah an einem Hydranten parkiert habe.»
Keine eindeutige Regelung
Weiter findet er, dass der Blitzer hier nur als Geldquelle fungiere. «Seit einem Jahr herrscht in der Lenzburgerstrasse ein Tempo-30-Regime, obwohl es auf dem Abschnitt keinen Kindergarten, keine Schule und nicht einmal ein Schuhgeschäft gibt, damit will die Gemeinde nur Geld machen.»
Wo Radarfallen aufgestellt werden dürfen, ist nicht eindeutig geregelt. Der Blitzer muss auch nicht sichtbar sein oder bestimmte Entfernungen einhalten. Die jeweils verantwortliche Polizei entscheidet nämlich selbst über die Standorte. Und das ist in dem Fall in Mellingen die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal.
Blitzer in Absprache mit der Feuerwehr aufgestellt
Auf die Frage, ob die Blitzer-Platzwahl neben einem Hydranten nicht die Arbeit der Feuerwehr behindern würde, meint der stellvertretende Polizeichef Roger Lenherr: «Wir haben vorab mit der Feuerwehr Mellingen Kontakt aufgenommen und gemeinsam mit dem Kommandanten bei einem Augenschein vor Ort die Sachlage besprochen.» Für die Feuerwehr war der Standort beim Hydranten demnach kein Problem, «denn die Sicherheit und die Nutzung waren stets gegeben», bestätigt Feuerwehrkommandant Patrick Schibli auf Anfrage von ArgoviaToday.
Aber ist es nun erlaubt, einen Blitzer vor einen Hydranten zu stellen? Laut der Mellinger Polizeiverordnung müssen Grundeigentümer und Mieterinnen gewährleisten, dass Hydranten jederzeit zugänglich zu halten sind. Und auch im Wasserreglement der Gemeinde ist dies so vorgegeben. «Die Absprache mit der Feuerwehr hat gezeigt, dass die Erreichbarkeit des Hydranten jederzeit gewährleistet war.»
Weiter gibt Lenherr an, dass sie zudem die Grundeigentümer, die Hypothekarbank Lenzburg, vorab angefragt haben, ob sie den Blitzer auf ihrem Grundstück aufstellen dürfen. «Wir haben uns nämlich schon gedacht, dass der Standort des Blitzers für Zündstoff sorgen könnte», berichtet der Polizist. Und dies wohl auch unabhängig vom Hydranten, wie Schibli ergänzt. Denn bis vor einem Jahr war an der Lenzburgerstrasse Tempo 50 erlaubt. «Daran haben sich wohl einige noch nicht gewöhnt.» Ob denn der Blitzer tatsächlich eine rentable Einnahmequelle für die Gemeinde ist, könne die Repol derzeit nicht sagen. «Wir werten die Daten noch aus», so Roger Lenherr. Warum darf aber dann kein Auto an einem Hydranten parkieren? «Das ist so im Schweizer Strassenverkehrsgesetz geregelt und wird daher gebüsst», meint der Polizist.
Der Gemeinde ist der Ärger um den Blitzer nicht bekannt. «Bei uns ist bisher keine Beschwerde eingegangen», heisst es bei der Mellinger Stadtkanzlei.