Bezirksgericht Brugg

Nach Tötung von Frau und Schwägerin legt der Mann Berufung ein

· Online seit 10.08.2021, 15:17 Uhr
Vom Bezirksgericht Brugg wurde im Juni ein Kosovare wegen mehrfachen Mords zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte in Hausen seine Frau und deren Schwester erstochen. Gegen den Schuldspruch wehrt sich der Mann nun.
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Im Frühjahr 2017 zeigt eine Frau aus Hausen ihren Ehemann wegen häuslicher Gewalt an. Weil die Frau die Anzeige später zurückzieht, versandet das Ganze. Doch durch die Befragung der Polizei erfährt der Mann, dass seine Frau sich scheiden lassen möchte, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Später im Jahr beginnt der 54-jährige Kosovare, seine Frau zu überwachen. Mit einem Handy ortet er sie. Er folgt ihr an Treffen und sammelt «Beweisfotos», wie sie sich mit anderen Männern trifft. Auch von der Unordnung zu Hause schiesst er Fotos. Laut Staatsanwaltschaft tut er dies, um zu beweisen, dass die Frau ihre ehelichen Pflichten vernachlässige.

Dann, am Abend des 7. Januar 2018, konfrontiert er seine Frau mit seinen «Beweisen». Laut Staatsanwaltschaft, um sie dazu zu bringen, doch mit ihm zusammenzubleiben. Offenbar soll sie das aber abgelehnt haben.

Am Morgen des 8. Januar, kurz nachdem das Letzte der gemeinsamen Kinder zur Schule gegangen ist, betritt er das Schlafzimmer seiner Frau und sticht ihr mit einem Küchenmesser in die Brust. Anschliessend greift er deren Schwester an, die gerade zu Besuch ist. Nachdem diese das Bewusstsein verliert, ersticht er auch sie. Auch sie stirbt innert Sekunden.

Vor Bezirksgericht beteuert der Mann seine Unschuld

Im Juni dieses Jahres wurde dem Mann vor dem Bezirksgericht Brugg der Prozess gemacht. Während der Verhandlung hatte er stets seine Unschuld beteuert. In seiner Version wurde er von den beiden Frauen angegriffen. Er habe sich nur gewehrt, die beiden Frauen seien bei diesem Abwehrkampf ums Leben gekommen. Ja zumindest auf seine Frau habe er nicht einmal eingestochen. Stattdessen sei sie wohl im Gerangel auf das Messer «gefallen».

Die Ermittler hatten den Tathergang akribisch ermittelt. Während der emotionalen Verhandlung – Familienangehörige der getöteten Frauen waren anwesend und störten den Prozess mehrfach mit Zwischenrufen – setzte das Gericht die verschiedenen Indizien Stück für Stück zusammen. Die Blutspuren im Zimmer, die DNA-Spuren auf dem Tatmesser und die Wunden an den Opfern und am Täter: All diese Indizien liessen für das Gericht nur einen Schluss zu: Die Geschichte des Mannes konnte nicht stimmen.

Stattdessen habe er die beiden Frauen kaltblütig getötet. Seine Ehefrau, weil sie ihn betrogen hatte, also um sich zu rächen und um seine «Ehre» wiederherzustellen. Deren Schwester, um eine Zeugin aus dem Weg zu räumen. Er wurde für schuldig befunden und wegen mehrfachen Mords zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Ausserdem muss er das Land für 15 Jahre verlassen und den Angehörigen der getöteten Frauen rund 200'000 Franken bezahlen.

Dieses Urteil akzeptiert der Mann nicht. Er hat Berufung angemeldet. Mit dem Fall wird sich damit als Nächstes das Aargauer Obergericht beschäftigen. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.

(red.)

veröffentlicht: 10. August 2021 15:17
aktualisiert: 10. August 2021 15:17
Quelle: ArgoviaToday

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