Bruggerberg

Nach Tötungsdelikt: Staatsanwaltschaft klagt 22-Jährigen wegen Mordes an

25.01.2022, 20:44 Uhr
· Online seit 25.01.2022, 10:21 Uhr
Im April 2019 hat ein 22-jähriger Mann einen Freund in einer Höhle am Bruggerberg eingeschlossen. Das 24-jährige Opfer erfror. Nun hat die zuständige Staatsanwaltschaft gegen den geständigen Schweizer Anklage unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben.

Quelle: TeleM1

Anzeige

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beantragt laut Mitteilung vom Dienstag eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, den Freund aus dem Kanton Zürich am 7. April 2019 unter dem Vorwand einer Mutprobe in der Höhle eingesperrt und den Eingang verschüttet zu haben.

In der Folge verstarb das hilflose Opfer an Unterkühlung und wurde erst knapp ein Jahr später zufällig von Passanten gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Tod des jungen Mannes aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt und dabei besonders grausam gehandelt zu haben. Deshalb werde Anklage wegen Mordes erhoben, wie es in der Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau weiter heisst.

Früherer Mordversuch

Weiter wird dem Mann vorgeworfen, er habe bereits am 31. März 2019, anlässlich einer gemeinsamen Wanderung im Tessin, einen Mordversuch auf das spätere Opfer verübt. Der Beschuldigte soll den jungen Zürcher auf einem Berggrat in Tötungsabsicht so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte und nur durch Glück mit leichten Verletzungen überlebte.

Der Beschuldigte sei betreffend die Tötung geständig. Zum weiteren Aussageverhalten und zum detaillierten Motiv will sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern.

Dem Beschuldigten werden zudem weitere, weniger schwerwiegende Delikte, namentlich mehrfacher, teilweise versuchter, Diebstahl und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: TeleM1

Weitere Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Baden hat zudem gegen einen 32-jährigen Schweizer Anklage wegen Mordes erhoben. Sie wirft ihm vor, im Januar 2021 am Limmatufer bei Würenlos einen ihm unbekannten Passanten getötet zu haben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.

Am 26. Januar 2021 informierte der Beschuldigte die Kantonale Notrufzentrale, dass er soeben eine ältere Person am Fussweg an der Limmat erwürgt habe. Nach Ankunft der ersten Einsatzkräfte machte er durch Zurufen auf sich aufmerksam, liess sich widerstandslos festnehmen und zeigte den Liegeort des Leichnams an.

Beim Getöteten handelte es sich um einen 81-jährigen Schweizer aus dem Kanton Zürich. Mit der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, sein Opfer zufällig ausgesucht zu haben. Nachdem der Beschuldigte ursprünglich Suizidabsichten gehegt habe, sei ihm der Gedanke gekommen, einen älteren Mann zu suchen und diesen zu töten. Mit diesem Fokus sei er am Limmatufer bei Würenlos dem späteren Opfer begegnet. Nach einem kurzen Gespräch habe er ihn unvermittelt von hinten angesprungen und mit einem Unterarmwürgegriff stranguliert.

10 Jahre Freiheitsstrafe und stationäre Massnahme

Der Beschuldigte ist geständig. Weitere Angaben zum Aussageverhalten und zum Ergebnis des in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachtens macht die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: TeleM1

veröffentlicht: 25. Januar 2022 10:21
aktualisiert: 25. Januar 2022 20:44
Quelle: ArgoviaToday/Tele M1

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch