Nachbar soll Fäkalien ins Schlafzimmer geleitet haben – und wird freigesprochen
Der Vorfall soll sich vor zwei Jahren ereignet haben. Der heute 66-Jährige soll damals über ein Rohr von seinem Garten in Zufikon aus mehrmals menschliche Fäkalien ins künftige Haus des Nachbarn gespült haben. Dies, weil er mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden war. Er reichte mehrmals Einsprache ein, das Projekt wurde angepasst. Dennoch gab sich der Mann nicht zufrieden. Der Streit eskalierte schliesslich während des Baus. Damals stand erst der Rohbau, die Fäkalien wurden durchs Fenster ins geplante Schlafzimmer geleitet. Am Donnerstag stand er deswegen vor Gericht. Ihm drohte eine Busse von 500 Franken.
Doch der Gerichtspräsidentin sind die Hände gebunden. Es handle sich um «eine sehr armselige Tat» und sie könne den Verdacht des Nachbarn nachvollziehen. Dennoch wurde der Mann freigesprochen, weil es keine handfesten Beweise gibt. Deshalb gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.
Wenn sich Nachbarn in die Haare kriegen
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Streit mit dem Einsatz von Fäkalien endet. 2010 verschmutzte ein deutscher Sozialhilfebezüger das Büro des Gemeindeammanns von Spreitenbach mit 28 Litern Fäkalien. In eine ähnliche Kategorie fällt der Nachbarschaftsstreit von Münchwilen. Ein Gartenzwerg mit heruntergelassenen Hosen provozierte einen Nachbarn derart, dass er gegen die Besitzerin vor Gericht zog.
Quelle: TeleM1
Keine Fäkalien, dafür trotzdem viel Schaden, verursachte ein Nachbar in Egliswil im vergangenen November. Er ging mit einem Hammer auf die Autos seines Kontrahenten los und wurde von der Polizei verhaftet.
Quelle: TeleM1
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