Eine Kerze soll man nie unbeaufsichtigt berennen lassen. Beigebracht wird uns das bereits in jungen Jahren. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu lesen ist, hat eine 37-Jährige aus dem Bezirk Baden sich genau an diese Regel nicht gehalten.
Kerze verursacht hohen Sachschaden
Der Vorfall ereignete sich laut Strafbefehl Ende Januar. So soll die 37-Jährige eine Rechaudkerze im Schlafzimmer auf dem Nachttisch angezündet haben und verliess daraufhin das Zimmer. Die Kerze brannte unbeaufsichtigt vor sich hin. Nach kurzer Zeit bemerkte die gebürtige Türkin, dass ihr Bett samt Decke in Brand geraten war.
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Das Feuer, welches durch eine einzige Rechaudkerze entstand, verursachte einen Sachschaden in der Höhe von 50'000 Franken.
Gegen Brandschutzgesetz verstossen
Der Verurteilten hätte bewusst sein sollen, dass Kerzen auf geeigneten, nicht brennbaren Unterlagen und in einer angemessenen Entfernung von brennbaren Materialien aufzustellen sind. Dass die von ihr angezündete Kerze auf einem hölzernen Nachttisch und neben dem Bett zu einem Brand führen könnten, hätte der Frau somit bewusst sein sollen. Sie verstiess in mehreren Punkten gegen das Brandschutzgesetz.
Deshalb hat sie die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Weiter muss sie Gebühren von über 470 Franken zahlen.
So sollte man reagieren, wenn eine Kerze Feuer fängt
Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen doch einmal zu einem Brand aufgrund einer Rechaudkerze oder von andern Feuerquellen kommen sollte, muss man so einiges beachten, wie Marco Bischoff, Mediensprecher bei der Feuerwehr Rheinfelden gegenüber ArgoviaToday äusserte: «Am besten mit einem Feuerlöscher oder Löschdecke versuchen den Brand zu löschen. Sollte das nicht gelingen, muss man sofort die 118 anrufen, den Raum verlassen sowie alle Türen schliessen.»
Und auch Bischoff wiederholt die alte Regel: Kerzen nie unbewacht brennen lassen! Im schlimmsten Fall kann man so noch rechtzeitig eingreifen.