Vor anderthalb Jahren sorgte ein Vorfall in der Bar «Rail One» in Baden für Aufsehen. Teja Mucnjak und ihre Freundin wurden der Bar verwiesen, nachdem sie sich geküsst und Händchen gehalten hatten. Eine Service-Angestellte gab den beiden Frauen das Geld für zwei Biere zurück und forderte sie auf, die Bar zu verlassen. «Einfach nur, weil wir gezeigt haben, dass wir in einer lesbischen Beziehung sind. Das hat ihr überhaupt nicht gepasst», ist Mucnjak überzeugt. Die beiden Frauen machten den Fall auf Instagram öffentlich und zeigten die Serviertochter an.
Beschuldigte: Paar war betrunken und laut
Am Donnerstag kam es nun zum Prozess. Die beschuldigte Service-Angestellte musste sich wegen des Vorwurfs der Diskriminierung vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. «Ich bin gespannt, wie es ausgeht. Ich hoffe, dass es zu einer Verurteilung kommt. Das ganze Thema war damals ziemlich belastend», sagt Teja Mucnjak vor der Verhandlung zu Tele M1.
Diskutiert wurde vor Gericht dann nicht nur der Rauswurf, sondern auch, dass Teja Mucnjak zuerst ihr Bier ausgeleert haben soll. Erst dann soll die Situation eskaliert sein und das Paar verliess in Folge die Bar. Die beschuldigte Service-Angestellte verteidigte sich vor Gericht damit, dass sie die Frauen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung hinausgeworfen habe, sondern weil ihr Verhalten unangemessen gewesen sei. Sie seien laut und betrunken gewesen.
Gericht entscheidet zugunsten des Paars
Der Richter glaubte jedoch der Version des Paars. Aufgrund widersprüchlicher Aussagen der Beschuldigten wurde diese zu einer Geldstrafe von 540 Franken sowie einer bedingten Strafe von über 2000 Franken verurteilt. Teja Mucnjak zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: «Ich hoffe, dass die Schweiz sieht, dass solches Verhalten nicht in Ordnung ist.»
Die verurteilte Service-Angestellte und ihr Anwalt wollten gegenüber Tele M1 keine Stellung zum Fall nehmen. Die Frau arbeitet nicht mehr im «Rail One» in Baden. Das Lokal ist mittlerweile geschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.
(red.)