Hintergrund der Tat ist allem Anschein nach Eifersucht. Der jüngere Mann, ein Schweizer, hatte sich in eine Frau verliebt, die er als Prostituierte kennengelernt hatte. Sie hatte ihm aber klar gemacht, dass sie mit einem anderen Mann zusammen sei, einem 74-jährigen Deutschen.
Zur Tat kam es am Morgen des 12. Februar 2022, einem Samstag, in einer Wohnung in Spreitenbach. Als die Polizei eintraf, fand sie die beiden Männer. Der Deutsche war tot. Er wies zahlreiche Messerstiche auf. Auch der Schweizer war durch Messerstiche schwer verletzt. Ein Rettungshelikopter flog ihn ins Spital.
15-mal auf Rivalen eingestochen
Am ersten Prozesstag am Dienstag wurden zwei Rechtsmedizinerinnen befragt. Die Expertin des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) Aargau hatte das Todesopfer begutachtet. Sie stellte 15 Stichverletzungen an der Leiche des 74-jährigen Deutschen fest. Fünf davon waren im Hals-/Nacken-Bereich, neun im Rumpf und eine im Oberarm. Der Mann sei verblutet.
Ihre Kollegin vom IRM Zürich hatte den Beschuldigten untersucht, unmittelbar nachdem er operiert worden war. Der heute 56-jährige Schweizer wies drei Stichverletzungen im Bauch auf. Der Mann macht geltend, es sei zu einem Kampf gekommen.
Quelle: TeleM1 (Beitrag von 12.Februar 2022)
Fluchtgefahr beim Verdächtigen
Wegen dringenden Tatverdachts wurde er nach der Tat in Untersuchungshaft gesetzt. Gemäss Medienberichten ist er geständig. Ein Gesuch um Entlassung aus der U-Haft blieb dennoch erfolglos.
Wie aus einem Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau von Ende November 2022 hervorgeht, machte die Beschwerdekammer Fluchtgefahr geltend. Der Mann stehe vor einem Scherbenhaufen. Seine Ehefrau habe sich ein paar Monate vor der Tat von ihm getrennt und sei aus der Schweiz ausgereist.
Geringes Rückfallrisiko
Laut dem psychiatrischen Gutachter, der ebenfalls am Dienstag vor Gericht aussagte, handelte es sich um eine Affekt-Tat. Bei dem Beschuldigten habe er keine Störungen festgestellt, aber verschiedene Persönlichkeitsmerkmale, die ein Risiko für eine solche Tat beinhalteten. Das Rückfallrisiko sei jedoch gering.
Beschuldigter weint vor Gericht über Erinnerungslücken
Er könne sich beim besten Willen nicht erklären, wie es dazu gekommen sei, erklärte der Beschuldigte. An jenem Morgen sei er unter dem Einfluss von Schlaftabletten gestanden, welche er am Abend vorher zu sich genommen hatte. «In diesem Zustand passieren die Dinge einfach - wie im Traum», meinte der Angeklagte. In diesem Punkt widerspreche er dem Psychiater. Dieser hatte eine Tat unter Tabletteneinfluss in «Umnachtung» als unwahrscheinlich bezeichnet. Der heute 56-jährige Schweizer neige zu leichten Depressionen, zum Vermeiden von Konflikten und gleichzeitig zum Abspalten von Aggressionen. Daraus könne es irgendwann zur Explosion kommen.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der Antrag der Verteidigung ist noch nicht bekannt.