Eine Familie aus dem Iran sollte Mitte August von der kantonalen Asylunterkunft in Aarau nach Birrhard verlegt werden. Doch die siebenköpfige Familie weigerte sich, die Wohnung zu beziehen. Die Wohnung sei zu klein und der Anschluss an den Öffentlichen Verkehr sei schlecht.
Nun will SVP-Grossrat Christoph Riner am 29. August eine Interpellation mit mehreren Fragen an den Regierungsrat einreichen. Er wohnt in Zeihen und schreibt: «Ich frage mich ernsthaft, was falsch läuft, wenn Asylsuchende Unterkünfte ablehnen, nur weil sie in ländlichen Regionen liegen.» Für die Gemeinden und die lokalen Behörden sei dies recht unbefriedigend, denn sie müssen eine gewisse Anzahl an Geflüchteten aufnehmen. Bei den Gemeinden, welche ihrer Aufnahmepflicht nicht oder ungenügend nachkommen, wird eine Ersatzvornahme durchgesetzt.
Der SVP-Grossrat fragt, wie der Regierungsrat die Situation beurteilt, dass sich Asylsuchende weigern, in Unterkünfte einzuziehen, die in ländlichen Gemeinden liegen. Darüber hinaus will er wissen, wie viele Umplatzierungen oder Rückversetzungen aus Unterkünften in Gemeinden in den letzten vier Jahren stattgefunden haben und welche allein wegen der geografischen Lage stattgefunden haben.
Riner: «Gilt für Gemeinden die Aufnahmepflicht als erfüllt, wenn sich Zugewiesene weigern, in die angebotene Unterkunft einzuziehen?» Weiter fragt er, mit welchen Massnahmen müssen Zugewiesene rechnen, welche sich weigern, in eine von der Gemeinde angebotene Unterkunft zu ziehen?» Laut dem Kanton kommt dies öfters vor, da mit der Verlegung oft viele Emotionen verbunden seien. Eine Statistik gebe es jedoch nicht.