Quelle: Tele M1/Dana Schöpfer/ ArgoviaToday / Michelle Brunner
Im September 2022 wurde in einem Hotelzimmer im Gasthof Adler in der Region Baden ein lebloser Körper entdeckt. Die Leiche des 60-jährigen Mannes war schon stark verwest. Weil der Gast sich für einen längeren Aufenthalt im Zimmer eingemietet und die Reinigung abbestellt hatte, fiel sein Tod länger nicht auf. Der Mann soll schon seit fünf Jahren im Hotel eingemietet gewesen sein. Erst als die Reinigung der Fremdenzimmer anstand, wurde der Tote entdeckt.
Quelle: Tele M1 / Archivbeitrag vom 31. Oktober 2022
«Es begann zu stinken und anschliessend ging meine Angestellte hoch. Weil immer mal wieder jemand kiffte, fiel es im ersten Moment nicht so auf. Aber dann merkten wir es und öffneten die Tür. Relativ schnell schloss ich sie wieder und verständigte die Polizei», erklärt Felix Zehnder, der den Gasthof Adler seit 35 Jahren führt.
Gewaltverbrechen im Fokus
Durch rechtsmedizinische Abklärungen stellte sich raus, dass der verstorbene Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Bei der Obduktion des Opfers zeigten sich schwere Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkungen im Kopf- und Halsbereich sowie am Oberkörper. Daraufhin standen schnell zwei Personen im Mittelpunkt und wurden verhaftet.
Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen zum Tatzeitpunkt 24-jährigen Rumänen und einen 23-jährigen Mann aus Deutschland. Sie sollen das Opfer erstickt haben. Die beiden Männer haben laut Staatsanwaltschaft schon länger im Hotel gelebt. Opfer und Täter sollen sich gekannt haben. In welchem Verhältnis die mutmasslichen Täter zum Opfer standen, ist jedoch bisher nicht bekannt.
Skrupelloses Vorgehen
Wegen der Beweislage geht die Staatsanwaltschaft beim mittlerweile 25-jährigen Rumänen vom Haupttäter aus. Aufgrund der besonderen Skrupellosigkeit bei seinem Vorgehen wird ihm der Tatbestand des Mordes vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert daher 18 Jahre Freiheitsstrafe für den Rumänen, wie sie am Donnerstag mitteilt.
Gemäss den Untersuchungen hat sich der zweite Beschuldigte bei der Tat passiver verhalten. Für den Tatbestand des Angriffs und der Unterlassung von Nothilfe werden daher 5 Jahre Freiheitsstrafe für den 24-Jährigen aus Deutschland beantragt. Für die Beschuldigten gilt aber nach wie vor die Unschuldsvermutung.
(red.)