Ein Volleyball-Trainer aus der Region Brugg nahm im vergangenen Jahr während drei Monaten je zwei Franken pro Nichtmitglied und Training ein. Das Geld behielt er, statt es der Kassiererin des Volleyballclubs weiterzugeben, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Dazu wäre er jedoch verpflichtet gewesen.
Insgesamt hatte der Trainer somit 120 Franken in die eigene Tasche erwirtschaftet und finanzierte sich damit seinen Lebensunterhalt.
Der 20-Jährige wurde wegen geringfügiger Veruntreuung zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Dazu kommen 300 Franken an Gebühren. Die veruntreuten 120 Franken muss er dem Volleyballclub zurückzahlen.
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(red.)