Strafbefehl

Wegen Fake-Spendensammlung muss Betrügerin ins Gefängnis

· Online seit 01.04.2023, 15:11 Uhr
Eine 23-Jährige gab an, für eine gemeinnützige Hilfsorganisation Geld zu sammeln, doch in Wahrheit sackte sie das Geld selbst ein. Die junge Frau wurde nun zu einer Freiheitsstrafe und einer Busse verurteilt.
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Der Betrug spielte sich im Oktober 2022 im Bezirk Brugg ab. Dort gab die Beschuldigte zusammen mit zwei Mittätern vor, Spenden für behinderte und «taubstumme» Kinder zu sammeln. Mit einem Unterschriftenzettel, welcher das Logo der Hilfsorganisation «Handicap International» abbildete, wurde versucht, Geld zu ergaunern. Das Logo wurde ohne Einverständnis der Hilfsorganisation benutzt, um über die Tatsache hinwegzutäuschen, dass sie das Geld für sich selbst behalten wollte.

Täterin gab sich als gehörlos und stumm aus

Auf einem Parkplatz gab R. vor, gehörlos und stumm zu sein. Mit Gebärden kommunizierte R. mit der Geschädigten und zeigte ihr den Unterschriftenzettel mit dem Logo der Hilfsorganisation. Die Geschädigte gab der Täterin 25 Euro im Glauben, dass die gemeinnützige Organisation «Handicap International» dieses Geld erhalten werde.

Betrug und Widerhandlung gegen Markenschutzgesetz

Die 23-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft wegen geringfügigen Betrugs und Widerhandlung gegen das Markenschutzgesetz verurteilt. Sie muss für 60 Tage ins Gefängnis und eine Busse von 300 Franken und Strafbefehlsgebühren über 1000 Franken bezahlen. Die unbedingte Freiheitsstrafe wurde laut Strafbefehl ausgesprochen, da anzunehmen sei, dass eine Geldstrafe wegen ihrer prekären finanziellen Verhältnisse nicht vollzogen werden könne. Ausserdem könne im vorliegenden Fall nur eine Gefängnisstrafe die Beschuldigte abhalten, weitere Verbrechen oder Vergehen zu begehen. Für ihre Mittäter wurden separate Verfahren geführt.

*Name der Redaktion bekannt

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(sur)

veröffentlicht: 1. April 2023 15:11
aktualisiert: 1. April 2023 15:11
Quelle: ArgoviaToday

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