Aargau/Solothurn

Baugesuche im Aargau lassen zu wünschen übrig

Ungenügend ausgefüllt

Baugesuche im Aargau lassen zu wünschen übrig

31.08.2021, 13:58 Uhr
· Online seit 29.08.2021, 07:01 Uhr
Viele Gemeinden im Aargau müssen ihre Einwohnerinnen und Einwohner immer wieder daran erinnern, wie man ein Baugesuch korrekt ausfüllt. Seit Beginn der Pandemie werden vor allem Formulare für Kleinbauten nur noch sehr minimalistisch ausgefüllt.
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Auch in der Aargauer Gemeinde Turgi ist dies ein bekanntes Problem, welches sich mit der Coronapandemie zunehmend verstärkt hat. Thomas Fritschy, Leiter Bau und Planung bei der Gemeinde Turgi, bestätigt: «Seit gut einem Jahr stellen wir fest, dass die Abteilung Bau und Planung bei rund 50 Prozent der Baugesuche Unterlagenergänzungen oder Nachbesserungen einfordern muss.» Heisst konkret: Gut die Hälfe der Baugesuche werden unvollständig ausgefüllt und sorgen für einen grossen Mehraufwand. Oftmals würden ganze Pläne und Unterlagen fehlen oder die eingereichten Unterlagen seien schlichtweg nicht nachvollziehbar, so Fritschy.

In der letzten Zeit seien immer mehr Gesuche für kleine bauliche Veränderungen eingegangen: «Die Anzahl der Baugesuche für beispielsweise Gartenhäuser, Pergolen oder Pools haben während der Corona-Pandemie zugenommen. Wir führen das darauf zurück, dass man sich vermehrt zu Hause aufhält und sein Zuhause verschönern möchte.» Viele hätten beim Einreichen des Baugesuches allerdings sehr unrealistische Vorstellungen. So sei es vorgekommen, dass Einwohnerinnen und Einwohner persönlich mit den Plänen am Schalter vorbeigekommen seien, um diese mündlich zu besprechen – mit der Erwartung, umgehend eine Bewilligung zu erhalten.

Frist setzen zeigt Wirkung

Auch Walter Gloor, Präsident des Aargauischen Bauverwalterverbands und Leiter Bau und Planung der Gemeinde Rothrist, stellt fest, dass Baugesuche heutzutage nicht mehr so zuverlässig ausgefüllt werden wie früher. Dieses Problem löse sich beispielsweise in Rothrist aber oft dadurch, dass man den Gesuchstellenden einen Brief sende und sie auffordere, die fehlenden Angaben noch zu ergänzen. Dieser Brief, zusammen mit der Frist, die gesetzt wird, zeige in fast allen Fällen die gewünschte Wirkung.

Um präventiv gegen mangelhaft ausgefüllte Baugesuche vorzugehen, wurde für Aargauerinnen und Aargauer, die nicht wissen, welche Vorgaben ein Baugesuch erfüllen muss, ein hilfreicher Leitfaden erarbeitet.

veröffentlicht: 29. August 2021 07:01
aktualisiert: 31. August 2021 13:58
Quelle: ArgoviaToday

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