Letztes Jahr waren in der Schweiz genau 1086 «geeichte Geschwindigkeitsmessmittel für amtliche Messungen im Strassenverkehr» in Verwendung. Das teilt das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) auf Anfrage von SRF im Ende März 2023 mit. Wie viele es dieses Jahr sind oder waren, ist aktuell noch nicht klar.
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Im Aargau gibt es (fast) nur mobile Messgeräte
Anders als in vielen anderen Kantonen kontrolliert die Kantonspolizei im Aargau nur mit mobilen Messgeräten. Mediensprecher Bernhard Graser schreibt auf Anfrage von ArgoviaToday: «Die Kantonspolizei Aargau setzt ihre wenigen mobilen Messgeräte – anders als andere Polizeikorps haben wir weder fixe Blechpolizisten noch sogenannte semistationäre Anlagen im Betrieb – unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit ein. In Bezug auf die Autobahn bedeutet dies etwa, dass Kontrollen nachts oder in Baustellen erfolgen. Bei unseren Lasermessungen ausserorts liegt der Fokus ausschliesslich auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche ein grobes Verkehrsdelikt darstellen und entsprechende strafrechtliche und administrative Folgen – sprich Führerausweisentzug – haben.»
Erst letzte Woche nahm die Kantonspolizei eine Messung auf der Autobahn A1 vor, auf dem Abschnitt zwischen Suhr und Oftringen, auf dem kürzlich das Tempolimit von 120 Stundenkilometer auf 100 km/h hinunter gesetzt wurde. Dabei wurden 46 Temposünder erwischt.
Fix installierte Blitzer gibt es im Aargau allerdings nur einen. Dieser steht in Baden an der Gstühl-Kreuzung und wird von der entsprechenden Stadtpolizei betrieben.
Diese Vorgaben müssen Blitzer erfüllen
In anderen Schweizer Kantonen stehen aber durchaus einige Blechpolizisten. Diese blitzen fleissig. Doch unter welchen Umständen dürfen sie dies überhaupt?
Grundsätzlich müssen Geschwindigkeitsmesssysteme regelmässig geeicht werden. Dafür ist das Eidgenössisches Institut für Metrologie Metas zuständig. Aber nicht nur diesbezüglich gibt es Vorgaben – sondern auch für Orte, an denen Blitzer installiert werden dürfen. Wo und unter welchen Bedingungen geblitzt werden darf, ist in der Strassenverkehrskontrollverordnung SKV geregelt. Daraus leiten sich die «Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr» ab.
Diese halten fest, dass fix installierte Blitzer, sogenannte «Radarautomaten», beispielsweise nicht zu nahe aufeinander und auch nicht in einer Kurve installiert werden dürfen. Ebenfalls nicht erlaubt sind Messungen in einem Abschnitt «von gleichzeitig verschiedenen allgemein geltenden oder signalisierten Höchstgeschwindigkeiten».
So teuer ist das unfreiwillige Foto
Wer schon einmal geblitzt wurde, weiss: das kann teuer werden.
Die Blitzer-Bussenskala der Schweiz reicht von 40 bis 260 Franken, wie die offizielle Tabelle zeigt. Wer mit 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu viel unterwegs ist, muss bei einer Fahrt innerorts mit einer Anzeige rechnen. Ausserorts kommt es bei 21 bis 25 zu einer Anzeige auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 25 Stundenkilometer. Kommt es zu einer Anzeige, ist mit einer Geldstrafe von mindestens 400 Franken zu rechnen. Je nach Fall müssen zusätzlich noch Verfahrenskosten und Gebühren beglichen werden.
Ab dann giltst du als Raser
Eine zu schnelle Fahrt hat nicht nur Konsequenzen fürs Portemonnaie, sondern je nachdem auch für die Zukunft. Wer deutlich zu schnell unterwegs ist, muss nämlich damit rechnen, auf kurz oder lang zu Fuss von A nach B zu müssen.
Wer verwarnt wird, ist quasi «mit Verdacht entlassen» oder auf Bewährung. Wirst du unter diesen Umständen innert zwei Jahren ein zweites Mal mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, ist der Führerausweis weg. Ebenfalls heikler ist die Ausgangslage, wenn du schon öfters zu schnell gefahren bist. Dann kann dir nämlich schon bei eher kleineren Vergehen der Führerausweis deutlich länger entzogen werden als anderen, die sich noch nichts zu Schaden haben kommen lassen.
Als Raser oder Raserin gilt, wer innerorts mindestens 40 Stundenkilometer, ausserorts mindestens 60 Kilometer pro Stunde und auf der Autobahn mindestens 80 km/h zu schnell fährt. Raser werden mit einer sehr hohen Geldstrafe und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft. Ausserdem müssen sie den Führerausweis mindestens zwei Jahre abgeben und erhalten ihn nur mit einem verkehrspsychologischen Gutachten zurück. Ihr Auto kann eingezogen, verkauft oder verschrottet werden.