Quelle: TeleM1
Die Restaurants kämpften während der Corona-Pandemie wegen der Polizeistunde, den Lockdowns und der Zertifikatspflicht ums Überleben. Ohne Härtefallgelder hätten viele Unternehmen wohl Konkurs anmelden müssen. Diese Gelder will der Kanton Aargau nun zurück, sofern ein Restaurant in diesem Jahr Gewinn gemacht hat. Das Unverständnis ist gross, wie Bruno Lustenberger, Präsident der Gastro Aargau erzählt: «Es kann nicht sein, dass man uns dieses versprochen hat und jetzt die Beiträge wieder zurück will. Wir sind darüber sehr enttäuscht.»
Doch nicht nur die Gastronomen müssen die Gelder zurückzahlen. Der Bund sieht vor, dass die Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken Gelder zurückzahlen müssen. Im Kanton Aargau geht man noch einen Schritt weiter: «Wir haben extra eine Regulierung in unserer Sonderverordnung, dass auch Unternehmen, welche weniger als 5 Millionen Franken Umsatz haben, gleich behandelt werden, wie die Grossen», so Sandra Olar, Kommunikationsleiterin beim Aargauer Innendepartement. Auch wenn der Kanton bei allfälliger Rückzahlung kulant sein will, ist die Angst, dass sich die Konkurse häufen, gross.