Quelle: Tele M1
Der Vorfall liegt bereits einige Monate zurück. Im Juli trank ein Postauto-Chauffeur an einem Montagmorgen Schnaps und setzte sich danach ans Steuer. Nach nur einer Runde seiner Tour wurde er von der Polizei in Berikon mit 0,8 Promille aus dem Verkehr gezogen. Bereits damals wurde ihm fristlos gekündigt. Nun wurde er schliesslich auch noch per Strafbefehl verurteilt.
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Geldstrafe und drohender Ausweisentzug
Das Urteil der Staatsanwaltschaft: Eine Geldstrafe und Kosten von über 1700 Franken sowie ein drohender, langer Ausweisentzug. «Nebst dem Strafbefehl, den der Mann von der Staatsanwaltschaft erhalten hat, ist es so, dass das Ganze immer auch noch ans Strassenverkehrsamt geht. Dieses entscheidet dann in einem separaten Ablauf über seinen Fahrausweis», erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Aargau, gegenüber Tele M1. Ob und wie lange sein Ausweis entzogen wird, ist noch nicht abschliessend geklärt.
Chauffeur bereut die Tat
Der Chauffeur selbst zeigte sich einsichtig. Er bereut seinen Fehler: «Häsch en Seich gmacht, sälber Schuld», sagte er kurz nach dem Vorfall im Juli gegenüber Tele M1. Und heute? Sei er immer noch auf Jobsuche, so er 60-Jährige.