Anfang Mai 2023 liess sich auf dem Balkon eines 54-jährigen Mannes im Raum Rheinfelden ein sogenannter «Lovebird» nieder. Dabei handelt es sich um einen Zwergpapagei, welcher ursprünglich aus Afrika kommt. Der gebürtige Portugiese hat daraufhin beschlossen, den Vogel einzusperren. Behalten wollte er ihn jedoch nicht, er hatte mit dem Vogel andere Pläne.
Zwergpapageien über Facebook zum Verkauf angeboten
Der 54-Jährige beschloss, den Papagei wenige Tage darauf auf Facebook über die Plattform Marketplace zum Verkauf anzubieten. So steht es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau geschrieben. Nachdem er den Vogel inseriert hatte, wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass der Verkauf solcher Tiere über Facebook verboten sei. Weil der Mann aber nicht wusste, was er mit dem Vogel anstellen sollte, liess er ihn wieder frei.
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Aufgrund seines Inserates wurde der Portugiese von der Polizei ertappt – sie führten eine Hausdurchsuchung durch. Dabei wurde festgestellt, dass der 54-Jährige den Papagei vor der Freilassung nicht nur in einem viel zu kleinen Käfig hielt, er stellte dem Vogel weder eine Bademöglichkeit noch eine Nage- oder Klettermöglichkeit zur Verfügung. Zudem dürfen dem Gesetz nach «Lovebirds» nicht einzeln gehalten werden.
Tierquäler macht sich strafbar
Der 54-Jährige verstiess durch seine Taten gleich gegen mehrere Tierschutzgesetze. Er wird deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 400 Franken sowie einer Busse in Höhe von 200 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren von 660 Franken.