In den frühen Morgenstunden an einem Tag im September 2022 hat sich ein 36-jähriger Türke zusammen mit einer Frau in seiner Wohnung im Bezirk Rheinfelden befunden. Zwischen den beiden Personen kam es zu einer unangenehmen Situation, die in einer Anzeige endete.
Waffe lag unter Kleider begraben
Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, hatte der gebürtige Türke eine Pistole in den Händen. Mit der Waffe «fuchtelte» er vor der Frau herum und richtete sie zuletzt sogar auf ihre Brust. Mit seiner Aktion versetzte der 36-Jährige die Frau in Angst und Schrecken, weshalb sie sich von ihm bedroht fühlte – sie alarmierte die Polizei und informierte diese über das Verbrechen des Mannes.
Nachdem die Einsatzkräfte eingetroffen waren, führten sie noch am selben Tag eine Hausdurchsuchung durch. Sie machten sich auf die Suche nach der von der Frau erwähnten Waffe, um diese sicherzustellen – die Polizei wurde auch fündig. Die Waffe lag auf dem Wäscheständer, welcher sich im Wohnzimmer befand, begraben unter den sich dort befindenden Kleidern. Zudem bemerkten sie laut Strafbefehl, dass es sich um eine Luftdruckpistole handelt, welche einer echten Feuerwaffe zum Verwechseln ähnlich sah.
Während der Durchsuchung fanden die Ermittler ausserdem noch fast 90 Gramm Marihuana sowie fast ein Gramm Haschisch. Das Betäubungsmittel, welches er zuvor in Basel erwarb, verwendete er laut eigenen Aussagen zum Eigenkonsum.
Mehrere Verstösse gegen das Waffengesetz
Dass der 36-Jährige als türkischer Staatsbürger keine Bewilligung für eine Luftdruckpistole besitzt, hätte dem Täter bei einer Recherche bewusst sein müssen. Er wird deshalb wegen mehrerer Verstösse gegen das Waffengesetz, Besitz von Betäubungsmitteln sowie aufgrund von Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 6500 Franken sowie einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren von fast 1000 Franken. Die Waffe und die Betäubungsmittel wurden eingezogen und mittlerweile vernichtet. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.
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