Aargau/Solothurn

Bezirksgericht Kulm spricht Dachdecker nach Brand frei

Branche erleichtert

Brand nach Schweissarbeiten in Reinach: Freispruch für Dachdecker

· Online seit 26.09.2024, 18:48 Uhr
Ein 59-jähriger Dachdecker musste sich vor dem Bezirksgericht Kulm verantworten, nachdem bei Schweissarbeiten ein Haus fast vollständig abgebrannt war. Das Gericht sprach ihn jedoch frei.
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Das Haus in Reinach brannte fast bis auf die Grundmauern ab. Kurz vor dem Brand war ein 59-jähriger Dachdecker dabei, den Fassadenanschluss zu schweissen. Besonders bei sogenannten hinterlüfteten Fassaden, wo ein Hohlraum besteht, durch den Luft strömt, können solche Schweissarbeiten riskant sein. «Wenn viel Sauerstoff im Bereich der hinterlüfteten Fassade ist und ein Glimmbrand entsteht, hat dieser einen guten Nährboden», erklärt Thomas Baldinger, Inhaber einer Dachdeckerfirma, bei Tele M1.

Heute musste sich der Dachdecker vor dem Bezirksgericht Kulm verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, fahrlässig gearbeitet zu haben, da er nicht wie vorgeschrieben eine vierstündige Brandwache gehalten habe.

Doch die Richterin sah dies anders und sprach den Angeklagten frei: «Es gibt keine Hinweise, dass der Beschuldigte gegen seine Sorgfaltspflicht verstossen hat. Beim Schweissen mit grosser Hitze besteht immer ein Restrisiko», urteilte sie.

Erleichterung in der Baubranche

Der freigesprochene Dachdecker, der seit 30 Jahren bei derselben Firma arbeitet, wollte sich nicht vor der Kamera äussern. In der Baubranche ist man jedoch erleichtert über den Freispruch. «Es kann jedem passieren, der Dachpappe verschweisst oder mit offenen Flammen arbeitet», meint Experte Baldinger. «Der Freispruch ist deshalb vollkommen gerechtfertigt.»

Die Busse von 1200 Franken muss der Dachdecker nicht zahlen, ausserdem übernimmt der Staat auch die Anwaltskosten des 59-Jährigen.

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(red.)

veröffentlicht: 26. September 2024 18:48
aktualisiert: 26. September 2024 18:48
Quelle: ArgoviaToday

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