Quelle: Tele M1
«Für mich gibt es keine Entschuldigung oder Ausrede», so Marta K. gegenüber Tele M1. Sie kann nicht verstehen, weshalb die Betreuerin ihren Sohn damals unbeaufsichtigt liess. Für sie ist klar: Die Schuld am Unfall trägt die Betreuerin.
Bundesgericht spricht Aufsichtsperson erneut frei
Diese Ansicht teilt die Justiz allerdings nicht. Nachdem der Fall bereits vor dem Bezirksgericht Laufenburg und dem Aargauer Obergericht verhandelt wurde, entschied sich nun auch das Bundesgericht für einen Freispruch der 53-jährigen Aufsichtsperson. Marta K. kann dies nicht verstehen. Sie sei enttäuscht und erschüttert, sagt die Mutter gegenüber Tele M1.
Ein wegweisendes Urteil
Rechtsanwalt André Kuhn hingegen hält das Urteil nicht nur für richtig, sondern auch für wichtig und wegweisend. «Mit diesem Urteil wird festgelegt, dass nicht jedes Risiko verhindert werden kann und das Leben gewisse Risiken mit sich bringt. Zudem ist ein Lehrer oder eine andere Aufsichtsperson nicht immer verantwortlich, wenn ein Unfall passiert.»
(umt)