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Bund rügt Fitnessverband – dieser passt Schutzkonzept an

Gruppenstunden

Bund rügt Fitnessverband – dieser passt Schutzkonzept an

16.09.2021, 17:16 Uhr
· Online seit 16.09.2021, 15:58 Uhr
Während Sportvereine in beständigen Gruppen von bis zu 30 Personen trainieren dürfen, gilt das für Fitnesszentren nicht. Der Branchenverband versuchte diese Massnahme im Schutzkonzept zu umgehen und wurde vom Bundesamt für Gesundheit zurechtgewiesen. Nun hat der Verband das Schutzkonzept angepasst.
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Die Worte des Bundes sind deutlich: «Der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband interpretiert die Ausnahme für beständige Gruppen bis 30 Personen nicht korrekt. Die Empfehlungen im Schutzkonzept sind somit nicht akzeptabel.» Diese Zeilen hat das Bundesamt für Gesundheit BAG in einem Schreiben vom 15. September 2021 an die Kantone verfasst. Die Kantone sind für die Kontrollen der Zertifikatspflicht unter anderem in den Fitnesszentren zuständig.

Kunden im Fitness seien nicht beständig

Der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband SFGV, dem viele private Schweizer Fitnesszentren angeschlossen sind, schreibt im Schutzkonzept, dass maximal 30 Personen ohne Zertifikat im Center trainieren dürfen und das beständige Gruppen erlaubt sind, wenn der Organisator die Kunden kennt.

In Fitnesstrainings sind gemäss BAG einzelne Personen und somit nicht Personen, die sich mehrheitlich kennen, wie dies beispielsweise in Vereinen der Fall sei. Ausserdem seien die Gruppen nicht beständig, da es in einem Center viele Zu- und Abgänge gebe. Auch würden Trainierende in Fitnesszentren nicht gleichzeitig beginnen oder aufhören. Die Ausnahmeregelung mit den 30 Personen gelte nur bei bereits bestehenden, regelmässigen und nicht bei neu zusammengesetzten Gruppen.

Der SFGV hat ausserdem die Maskenpflicht im Innern aufgehoben. Das BAG weist den Branchenverband darauf hin, dass weiterhin eine Maske getragen werden muss, wenn beispielsweise ein Mitarbeitender noch nicht geimpft ist.

Verband passt Schutzkonzept an

Der Branchenverband hat nun das Schutzkonzept aktualisiert und den Kantonen am Donnerstagnachmittag zugestellt. Darin hält der Branchenverband fest, dass er zwar überzeugt ist, dass das Schutzkonzept der Covid-19-Verordnung entspricht, aber dennoch Anpassungen gemacht wurden.

So seien in Zukunft Gruppenaktivitäten nur noch unter folgenden Voraussetzungen ohne Zertifikat möglich: Es dürfen zur gleichen Zeit am gleichen Tag immer nur die gleichen Personen trainieren. «Es müssen somit beständige Gruppen mit immer den gleichen Kunden gebildet werden, die sich kennen.» Neue Kunden seien wie neue Vereinsmitglieder zu behandeln, die auch in bestehenden Gruppen trainieren können. Es müsse eine Liste mit den Namen der Kunden geführt werden, die immer zusammen trainieren.

«Das ist eine krasse Benachteiligung»

Der Verband weist den Bund ausserdem darauf hin, dass die Kantone bei den Kontrollen auf dieses Schutzkonzept zurückgreifen müssen. «Gemäss Covid-19-Verordnung müssen die Kontrollbehörden sich auf die Schutzkonzepte der Branchenverbände abstützen.»

Das neue Schutzkonzept sei den Mitgliedern bereits geschickt worden, sagt Roland Steiner, Vizepräsident des SFGV auf Anfrage. Es gelte ab sofort und müsse nicht vom BAG abgesegnet werden. «Wir finden es nicht fair, dass Vereine anders behandelt werden. Die Vereine werden von der Zertifikatspflicht ausgenommen, das ist eine krasse Benachteiligung für die Fitnesszentren.»

(abl)

veröffentlicht: 16. September 2021 15:58
aktualisiert: 16. September 2021 17:16
Quelle: PilatusToday

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