Doppelmord Hausen

Bundesgericht bestätigt Urteil – Täter bleibt lebenslänglich in Haft

26.04.2023, 12:21 Uhr
· Online seit 26.04.2023, 12:00 Uhr
Ein damals 54-jähriger Kosovare hat im Januar 2018 seine Ehefrau und Schwägerin in Hausen brutal ermordet. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts Brugg – lebenslängliche Freiheitsstrafe und ein folgender Landesausweis – legte er Beschwerde ein. Nachdem das Obergericht diese bereits abgewiesen hatte, zieht nun auch das Bundesgericht nach.

Quelle: TeleM1

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In Hausen kam es am 8. Januar 2018 zu einem dramatischen Szenario. Die Polizei fand in einer Wohnung im 2. Stock die Leichen zweier Frauen im Alter von 31 und 38 Jahren. Noch vor Ort wurde ein mutmasslicher Täter festgenommen, ein damals 54-jähriger Kosovare. Bei den Opfern handelt es sich um seine 38-jährige Ehefrau und um deren 31-jährige Schwester. ArgoviaToday berichtete bereits mehrfach darüber.

Bereits Ende Juni 2021 verurteilte das Bezirksgericht Brugg den damals 54-jährigen Kosovaren nach mehreren Prozesstagen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Das, obwohl die Verteidigung auf einen Freispruch plädierte. Der Angeklagte habe aus Notwehr gehandelt, so das Argument der Verteidigung.

Zudem erhielt er eine stationäre Behandlung für fünf Jahre, die er während seiner Strafe absolvieren muss. Weiter urteilte das Bezirksgericht, dass er nach Verbüssung der Freiheitsstrafe 15 Jahre aus der Schweiz gewiesen wird. Der damals angeklagte Mann legte gegen das Urteil Beschwerde ein, diese wies das Aargauer Obergericht jedoch ab.

Verteidigung leitete Beschwerde ein

Gegen das Urteil des Obergerichts legte die Verteidigung auch beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Argument der Verteidigung: Ihr Mandant befand sich während der Tat in einer nach den Umständen entschuldbaren seelischen Belastung. Er ersuchte deshalb eine Neubeurteilung einer psychiatrischen Fachkraft. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Angeklagte nicht wegen mehrfachen Mordes, sondern wegen mehrfachen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden wäre.

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Im Urteil des Bundesgerichts vom 5. April ist nun zu entnehmen, dass alle Beschwerden des Täters abgewiesen werden. Das Strafmass der vorhergegangenen Instanz wird somit umgesetzt.

veröffentlicht: 26. April 2023 12:00
aktualisiert: 26. April 2023 12:21
Quelle: ArgoviaToday

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