Erstinstanzlich wurde der Mann der Äthiopierin 2023 der Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Drohung, Körperverletzung und Beschimpfung - alles mehrfach begangen - schuldig gesprochen. Er erhob Berufung. Die Verfahrensleitung befreite die Frau auf Gesuch hin von den Verfahrenskosten. Eine unentgeltliche Rechtsbeiständin verweigerte es ihr. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Entscheid des Bundesgerichts hervor.
Mit diesem Vorgehen verletzte das Aargauer Obergericht Bundesrecht. Entgegen der Sicht der Vorinstanz gehe es allein bei der Vergewaltigung um heikle Rechtsfragen. Hinzu komme, dass die Frau einem anwaltlich vertretenen Angeklagten gegenüber stehe. Dies könne zu einer weiteren Viktimisierung führen.
Dienliche Aussagen
Nicht auszuschliessen sei bei dieser Konstellation, dass das Opfer ohne Rechtsbeistand keine sachdienlichen Aussagen zur Sache machen könne, was problematisch in Sicht auf die Wahrheitsfindung sei.
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Hinzu komme, dass die Frau aufgrund des Erlebten an psychischen Problemen leide und die deutsche Sprache kaum verstehe. Laut Bundesgericht kann nicht der Sicht der Vorinstanz gefolgt werden, wonach die Interessen des Opfers von der Staatsanwaltschaft wahrgenommen würden.
(sda)