Solothurner Polizeigesetz

Bundesgericht kritisiert automatische Auto-Kennzeichen-Erfassung

· Online seit 22.12.2022, 16:11 Uhr
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde im Zusammenhang mit Änderungen des Solothurner Gesetzes über die Kantonspolizei teilweise gut und hebt eine Bestimmung zur automatisierten Fahrzeugfahndung auf.
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Das Solothurner Stimmvolk gab der Kantonspolizei Ende 2020 mehr Kompetenzen. Durch eine Änderung des kantonalen Polizeigesetzes wurden die Bestimmungen zur Observation und zur verdeckten Vorermittlung teilweise geändert. Mit dem neuen Gesetz wurde die automatisierte Fahrzeugfahndung ermöglicht. Es hält fest, dass die mit Kameras erfassten Kontrollschilder mit sämtlichen Personen- und Sachfahndungsregistern abgeglichen werden dürfen. Unter den Beschwerdeführern waren mehrere Juristen.

Schwerer Eingriff

Nun haben die obersten Richter in Lausanne die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Wie aus einem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, ist die automatisierte Fahrzeugfahndung, also die systematische Erfassung der Kontrollschilder vorbeifahrender Fahrzeuge durch mobile oder stationäre Kameras, ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesgericht verlangt Anpassungen der entsprechenden Verordnungen. Es will unter anderem genauer geregelt haben, wie lange eine automatisierte Fahrzeugfahndung dauern darf, wie lange Daten aufbewahrt und zu welchen Zwecken sie an welche Behörden weitergegeben werden dürfen.

Regierungsrat zeigt sich erfreut

Die Solothurner Regierung nimmt das Urteil des Bundesgerichts erfreut zur Kenntnis, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Das Bundesgericht hatte die Mitteilung zum Urteil ursprünglich mit einer Sperrfrist bis Freitag versehen. Laut der Mitteilung des Kantons Solothurn habe das Bundesgericht die Beschwerde in allen wesentlichen Punkten abgewiesen. Unter anderem habe es den Haupteinwand der Beschwerdeführenden abgewiesen, die Polizei dürfe die angefochtenen Massnahmen lediglich dann anordnen, wenn ein Tatverdacht vorliegt.

Verdeckte Ermittlungen möglich

Damit kann die Polizei künftig Observationen, verdeckte Fahndungen und verdeckte Vorermittlungen durchführen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass diese Instrumente einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Bevölkerung erfolgreich vor modernen Kriminalitätsformen zu schützen. Das revidierte Gesetz über die Kantonspolizei ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Die Anwendung der fünf angefochtenen Bestimmungen wurde bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsurteils ausgesetzt.

(red. / SDA)

veröffentlicht: 22. Dezember 2022 16:11
aktualisiert: 22. Dezember 2022 16:11
Quelle: ArgoviaToday

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