Ab Flugplatz Birrfeld

Bundesgerichtsentscheid: Rettungshelikopter dürfen keine unnötigen Flüge auf Spital-Landeplatz machen

· Online seit 04.11.2022, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Rettungshelikopter-Unternehmens gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt abgewiesen. Die Alpine Air Ambulance darf in Zukunft ihre Helikopter nicht mehr auf dem Landeplatz des Spitals Limmattal in Schlieren bereit stellen, sondern muss ihre Einsätze direkt von ihrer Basis auf dem Flugplatz Birrfeld AG aus starten.
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Die Alpine Air Ambulance (AAA) flog einen ihrer Rettungshelikopter regelmässig am Morgen von ihrer Basis auf dem Flugplatz Birrfeld auf den Landeplatz des Spitals Schlieren und Abends wieder zurück. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verbot diese sogenannten Bereitstellungsflüge im Februar 2021.

Das Amt begründete seinen Entscheid damit, dass diese Flüge keinen direkten Bezug zu einer Hilfeleistung hätten und damit mit den gesetzlichen Grundlagen nicht vereinbar seien. Die AAA legte gegen den Entscheid zuerst beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein - allerdings vergeblich - und zog dann weiter vor Bundesgericht.

Die AAA argumentierte, dass die Nutzung des Landeplatzes im Zusammenhang mit den Einsätzen stehe und nicht bewilligungspflichtig sei. So sei man näher an den Patientinnen und Patienten und könne Zeit sparen. Zudem führe die Rega ebenfalls solche Bereitstellungsflüge durch.

Helikopter besetzt Landeplatz

Nun wurde die weitergezogene Beschwerde auch vom Bundesgericht abgelehnt. Das Gericht kommt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass es den Bereitstellungsflügen an einem Zusammenhang zu einer direkten Hilfeleistung fehlt.

Denn diese dienten nicht in erster Linie der Bergung und Rettung. Ob es wirklich zu einem Einsatz im Verlauf des Tages komme, sei bei Antreten des Fluges noch nicht klar. Weiter werde durch den Bereitstellungsflug ein Landeplatz auf dem Spital besetzt, der nur von anderen Helikoptern angeflogen werden kann, wenn der Helikopter der AAA zuerst wieder weg fliegt.

Weniger Lärm für Anwohner

Ausserdem seien Spitäler oft in dicht besiedelten Gebieten positioniert, weshalb es wichtig sei, Leerflüge und den damit verbundenen Lärm zu reduzieren. Vor allem auch deshalb, weil gar nicht klar sei, ob die Flugzeit vom Spital-Landeplatz aus überhaupt verkürzt werde, je nach Einsatzort.

Zurückgewiesen wurde auch das Argument der Ungleichbehandlung der Rega. Die AAA habe nicht nachweisen können, dass die Rega auch Bereitstellungsflüge mache und dass dies vom Bazl toleriert werde.

veröffentlicht: 4. November 2022 12:00
aktualisiert: 4. November 2022 12:00
Quelle: sda

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