Ein 43-jähriger Zürcher ist Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma mit Sitz im Aargau, die unterschiedliche Sicherheitsleistungen anbietet. Im Juni 2024 wurde die Firma durch die Kantonspolizei Aargau aufgeboten, um eine Person im Kantonsspital Aarau über Nacht zu bewachen.
Die Firma bot daraufhin zwei Angestellte für diesen Einsatz auf. Allerdings hatte der Zürcher vergessen, seine beiden Mitarbeiter bei der Fachstelle Siwas der Kantonspolizei Aargau zu melden. «Gemäss § 57 Abs. 2 des kantonalen Polizeigesetzes sowie den Auflagen in der Bewilligung für die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste im Kanton Aargau ist der Geschäftsführer verpflichtet, Angestellte vor dem ersten Einsatz im Kanton Aargau der Fachstelle zu melden», heisst es in einer Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft.
Und weil der Geschäftsführer dies versäumte, wird er nun wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Polizeigesetz verurteilt. Er muss eine Busse in Höhe von 400 Franken und Strafbefehlsgebühren in Höhe von 500 Franken bezahlen.