Aargau/Solothurn

Damit es nicht zum Unfall kommt: Wer muss auf nasser Strasse das Laub entfernen?

Unfallträchtiges Laub

Rutschgefahr: Wer muss das Laub entfernen?

· Online seit 29.09.2024, 08:51 Uhr
Viele bunte Blätter bedecken im Herbst die Wege. Besonders für Velofahrer können diese bei Nässe jedoch eine grosse Gefahr darstellen. Doch wer trägt für das Kehren die Verantwortung? Und was gilt für die Bäume meines Nachbarn?
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Am Morgen in der Früh: Frisch geduscht, Kaffee getrunken und zügig aus dem Haus gespurtet. Aufs Velo geschwungen und noch bevor die Strasse erreicht ist, rutscht das Rad unter einem weg. Verdutzt liegt man auf nassem Laub. Autsch!

Wer ist für das Kehren des Laubes zuständig?

Nasses Laub gilt als glitschiger Feind für die Velofahrer. Anders als bei Gemeinde- oder Kantonsstrassen werden private Wege nicht vom Werkhof der Gemeinde gekehrt. Für das Laub auf privatem Grundstück ist der Hauseigentümer verantwortlich. Genau wie beim Schnee gilt dort eine Unterhaltspflicht. Beseitigt er die Blätter nicht und es kommt deswegen zu einem Unfall, haftet er folglich im Sinne der Eigentümerhaftung.

Konkret heisst das, dass der Verunfallte den Hauseigentümer verklagen kann. Ob er dabei recht bekommt, muss aber von Fall zu Fall individuell untersucht werden. Weil Laub ein generelles Unfallrisiko darstellt, kann der Verunfallte nicht automatisch davon ausgehen, dass der Hauseigentümer haftet. Verdeckt das Laub aber eine andere Gefahr, zum Beispiel ein Schlagloch, und der Velofahrer verunfallt deshalb, dann haftet der Hausbesitzer.

Das Laub meines Nachbarn

Laub im Herbst gehört in Wohnquartieren zum alltäglichen Bild und kann als «Immission» bezeichnet werden. Laut Zivilgesetzbuch muss man sich nachbarschaftliche «Immissionen» wie eben Laub, Lärm oder Schatten gefallen lassen. Das heisst, man muss das Laub seines Nachbars auf dem eigenen Grundstück dulden – und selber zusammenrechen.
Verboten ist nur, was übermässig ist. Ob eine Immission als übermässig eingestuft werden kann, hängt von konkreten Kriterien ab:

  • Von der Lage des Grundstücks (Wohn- oder Landwirtschaftszone)
  • Städtische oder ländliche Umgebung
  • Vom Empfinden eines Durchschnittsbürgers

Ein Gericht würde, stellvertretend für den Durchschnittsbürger, sich für eine übermässige Immission aussprechen, wenn die Sicherheit der Passanten gefährdet wäre oder Abflüsse verstopft würden.

Wie soll ich kehren und wohin mit dem Laub?

Die farbigen Blätter sollen also regelmässig gekehrt werden. Am besten machst du das mit dem Rechen oder Besen. Laubbläser und Laubsauger sind zwar praktisch und zeitsparend, ihre negativen Auswirkungen für Menschen, Tier und Umwelt sind jedoch schwerwiegend, wie der Schweizer Tierschutz mitteilt. Diese Geräte würden einen negativen Einfluss auf die Bodenfauna ausüben. Auch die Nachbarn würden beim Verzicht des lauten Bläsers dankbar sein.
Das Laub sollte nicht etwa einfach auf die Hauptstrasse gefegt, sondern korrekt entsorgt werden. Das kann über den örtlichen Entsorgungshof oder die örtliche Grünabfuhr geschehen.

Wenn du willst, kannst du auch ein Laubhaufen machen und so den Igeln ein kuscheliges Zuhause für den Winterschlaf bescheren. Wie du das anstellst, findest du hier.

veröffentlicht: 29. September 2024 08:51
aktualisiert: 29. September 2024 08:51
Quelle: ArgoviaToday

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