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Darf ich auf einem Parkplatz im Auto übernachten?

· Online seit 02.10.2022, 16:15 Uhr
Mit dem Auto unterwegs und bald fallen dir die Augen zu? Schnell auf einem Parkplatz halten und einfach schlafen, wäre schön. Ganz so einfach ist das nicht. Wir haben mal geschaut, was im Aargau toleriert wird – und was nicht.
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«Ist es in Zürich erlaubt, in einem Auto auf einem öffentlichen Parkplatz zu übernachten?» Das fragt ein Expat die Zürcher Community.

Die Antworten reichen von ausführlich-spekulativ bis zu sinnbefreit-lustig: «Wenn du nach 22 Uhr nicht mehr spülst, sollte es okay sein. Warte, was war die Frage?», schreibt jemand. Ein anderer denkt noch einen Schritt weiter: «Stell dir vor, du bist der Mann vom Güggeli-Truck und hättest eine Luftmatratze und auch gratis Güggeli!»

«Hört auf, mir zu schreiben»

Einer, der in Schweizer Franken denkt, schreibt: «Solange du für den Parkplatz bezahlst, sollte es kein Problem sein», und fügt noch an, dass es sicher einfachere Optionen gäbe, man solle ihm eine Direktnachricht schreiben. Kurz darauf korrigiert er seinen Eintrag: «Seltsame Nachrichten erhalten, schreibt mir nicht.»

«Niemanden interessiert es, solange du korrekt geparkt hast», meint ein User und wieder ein anderer denkt, dass es allerhöchstens eine Verwarnung geben würde.

Wie sieht es eigentlich im Aargau aus? 

Geklärt, ob es denn jetzt erlaubt ist oder nicht, wird in dem Kommentarverlauf also nichts. Der Touring Club Schweiz (TCS) allerdings listet auf seiner Website, was in welchem Kanton erlaubt ist und was nicht.

Gegen eine Lenkpause und kurzes Augen zumachen ist generell nichts einzuwenden. Für parkierte Fahrzeuge gilt zudem die offizielle Parkregelung: Sind die Gebühren entrichtet, steht man innerhalb des Parkfelds, ist die Parkuhr eingestellt. Ausserdem ist es im Aargau auch erlaubt, eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz zu verbringen. Ausser es besteht ein explizites Verbotsschild, dann ist eher weiterfahren geboten. Für das Parkieren auf einem Grundstück braucht es die Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

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Auf Raststätten oder Parkplätzen gibt es hingegen keine kantonale Bestimmungen. Es gelten daher die Standort-Bestimmungen. Achte daher auf die Parkzeitbeschränkungen vor Ort, heisst es weiter.

Vorsicht nach dem Apéro

Wer allerdings seinen Rausch ausschlafen möchte, der sollte lieber den Rücksitz wählen. «Wenn man angetrunken auf dem Fahrersitz schläft, kann es problematisch werden», so die Zürcher Stadtpolizei. Bei einer polizeilichen Kontrolle müsse daher klar ersichtlich sein, dass «nie die Absicht bestand, das Fahrzeug zu lenken».

Das heisst: Am besten nicht auf dem Fahrersitz schlafen und den Schlüssel nicht ins Zündschloss stecken. Bei Keyless den Startknopf nicht betätigen.

(hap)

veröffentlicht: 2. Oktober 2022 16:15
aktualisiert: 2. Oktober 2022 16:15
Quelle: ZüriToday

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