Einige Dutzend Personen versammelten sich an dem regnerischen Samstagnachmittag vom 23. Mai 2020 auf dem Sechseläutenplatz, um gegen die Corona-Schutzmassnahmen zu protestieren. Darunter war auch die im Kanton Aargau wohnhafte 41-jährige Psychologin.
Sie habe bei ihrer Arbeit immer wieder mit Leuten zu tun, die stark unter den Massnahmen leiden würden, sagte sie vor Gericht. «Die Zunahme von häuslicher Gewalt beispielsweise ist nicht bloss eine statistische Grösse, sondern verursacht reales Leid», sagte sie. Deshalb habe sich vor Ort ein Bild von der Kundgebung machen wollen.
Polizei wies sie vom Platz weg
Für die Polizei, welche die illegale Kundgebung nicht tolerierte, war jedoch klar, dass sie eine Teilnehmerin war. Sie erteilte ihr deshalb eine mündliche Wegweisung aus dem gesamten Stadtgebiet. Als die Frau rund eine halbe Stunde später aber in der Nähe erneut von der Polizei erwischt wurde, wurde sie vorübergehend festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, gegen das damals geltende Verbot von Menschenansammlungen gemäss Covid-Verordnung des Bundes und gegen die Stadtzürcher Polizeiverordnung verstossen zu haben. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 15 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 500 Franken.
Vorstrafe wäre beruflich problematisch
Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe war nach Ansicht des Richters jedoch gar nicht möglich. Gemäss der damals geltenden Covid-Verordnung des Bundes stellte ein Verstoss gegen das Demonstrations-Verbot nur eine Übertretung dar. Diese könne nur mit einer Busse geahndet werden.
Die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren also auch mit einem Strafbefehl beenden können. Einen solchen hätte die Frau gemäss ihrem Verteidiger möglicherweise sogar akzeptiert. Ihr sei es vor allem darum gegangen, einen Eintrag im Strafregister zu verhindern. Eine Vorstrafe wäre für sie nämlich beruflich problematisch.
Dass die Staatsanwaltschaft stattdessen Anklage erhob, hat für die Frau nun allerdings finanzielle Folgen: Sie muss nun nämlich auch die Gerichtsgebühr in der Höhe von 1800 Franken bezahlen. Die Kosten für das Vorverfahren von 1100 Franken muss sie ebenfalls begleichen.
Ihr Anwalt forderte einen Freispruch. Für eine Verurteilung existiere gar keine gesetzliche Grundlage. Nach Meinung des Gerichts sind die Strafbestimmungen in der Covid-Verordnung im übergeordneten Epidemiegesetz jedoch rechtlich ausreichend abgestützt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden.