Der Vorfall ereignete sich anfangs März 2023. Ein 19-Jähriger sowie ein Mittäter befanden sich an einem Bahnhof im Bezirk Baden. Dort entdeckten die beiden ein E-Trotti und sahen darin ihr grosses Geschäft. Dieses endete jedoch ganz anders als erwartet.
Schloss geknackt und Trotti geklaut
F. P.* war zuvor mit seinem E-Trottinett am besagten Nachmittag an den Bahnhof gefahren und hatte sein Gefährt im Wert von rund 310 Franken abgeschlossen, wie es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau heisst. Als die beiden Täter das E-Trottinett entdeckten, beschlossen sie, es zu klauen. Während der 19-Jährige das Vorhaben in die Tat umsetzte, hielt sein Mittäter in sicherer Distanz Wache. Dem 19-Jährigen gelang es, das Schloss des E-Trottis zu knacken, woraufhin sich die beiden mit dem gestohlenen Fahrzeug vom Tatort entfernten.
Einige Tage darauf trafen sich die beiden Straftäter erneut. Der 19-Jährige übergab seinem Mittäter das gestohlene E-Trottinett und beauftragte ihn damit, dieses für 180 Franken zu verkaufen. Der Mittäter schaltete daraufhin eine Anzeige auf der Online-Verkaufsplattform Facebook-Marketplace.
Zur selben Zeit machte sich P. auf die Suche nach seinem gestohlenen Trottinett und entdeckte das Angebot auf Facebook-Marketplace. Der Geschädigte nahm mit dem Mittäter Kontakt auf, um für das E-Trottinett einen Verkaufstermin zu vereinbaren. Gleichzeitig informierte P. die Polizei über seinen Plan. Als der Mittäter am vereinbarten Treffpunkt erschien, wurde er sogleich von der Polizei verhaftet – noch bevor er das E-Trottinett verkaufen konnte.
Mittäter und 19-Jähriger werden verurteilt
Der Mittäter wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau aufgrund von Hehlerei zu einer Geldstrafe von 900 Franken sowie einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dazu kommen Gebühren in der Höhe von über 800 Franken.
Auch der 19-Jährige wurde per separatem Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft verurteilt. Aufgrund von Diebstahl und Hehlerei muss er eine Geldstrafe von 1500 Franken zahlen. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken und Gebühren in der Höhe von über 800 Franken. Bei beiden wird das Urteil im Strafregister eingetragen.
*Name der Redaktion bekannt