Nicht nur Namen, Gemeinden, Grösse, Grenzen oder die Einwohnerzahlen haben sich im Laufe der Jahre im Aargau verändert, sondern auch die Hausnummern. Früher waren die Häuser einer Gemeinde nicht chronologisch nummeriert, sondern anhand der Gebäudeversicherungsnummer. Das älteste Haus hat somit die geringste Hausnummer, das zweitälteste die zweitniedrigste – unabhängig des jeweiligen Standorts.
Folglich standen an einer Strasse die Häusernummer 18, 293, 87, 110 nebeneinander. Daher bietet das System der Hausnummerierung nach der Gebäudeversicherungsnummer reichlich Potenzial für Verwirrung. Im Jahr 2018 hatte die Ambulanz gar Probleme, einen Patienten in Fisibach zu finden.
Quelle: telem1
Seit 2021 gibt es in Fisibach chronologisch angeordnete Hausnummern. Auch einige andere Aargauer Gemeinden haben ihr Nummernsystem angepasst und sind von der alten Nummerierung auf die neue umgestiegen. So auch die fusionierte Gemeinde Attelwil-Reitnau, welche seit Januar 2019 neue Hausnummern hat.
Als zusätzlich problematisch gestaltete sich damals, dass auch einige Strassen umbenannt werden mussten. Laut Bundesamt für Statistik (BfS) ist es nicht zulässig, dass mehrere Strassen in derselben Ortschaft den gleichen Namen tragen. Die Eindeutigkeit der Gebäudeadresse muss sichergestellt werden. Einige Einwohnerinnen und Einwohner haben demnach einfach eine neue Adresse erhalten, ohne dass sie es unbedingt wollten. «Das System habe aber mehr Vorteile», sagte Katrin Burgherr, Frau Gemeindeammann in Reitnau, gegenüber der «Aargauer Zeitung» im Jahr 2018.
In diesen 25 Aargauer Gemeinden richtet sich die Hausnummer nach ihrer jeweiligen Gebäudeversicherungsnummern.
So werden Hausnummern chronologisch angeordnet
Gemäss dem Bundesamt für Statistik setzt sich die Gebäudeadresse aus einem Strassennamen, einer Hausnummer und einer vierstelligen Postleitzahl zusammen. Jedes Gebäude ist einer Strasse zugeordnet und ist mit der Hausnummer 1 aufsteigend durchnummeriert. Die geraden Zahlen werden in diesem Fall auf der rechten Seite angeordnet und auf der linken Strassenseite die ungeraden. Grundsätzlich beginnt die Nummerierung am Strassenende, welches am nächsten an der Ortsmitte (beispielsweise Gemeindehaus oder Rathaus) gelegen ist.
Eine Nummerierung ist aber auch im Uhrzeigersinn möglich. Bei Eckgebäuden mit mehreren Eingängen werden meist die jeweiligen Eingänge erfasst, welche für die Zuordnung einer juristischen Person erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, wird das Gebäude nach der Strasse nummeriert, an der sich der Hauptzugangsweg befindet.
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