In der Schweiz

Diese Gesetze gelten neu ab dem 1. Januar

31.12.2021, 07:32 Uhr
· Online seit 31.12.2021, 07:29 Uhr
Am 1. Januar treten in der Schweiz zahlreiche neue Gesetze in Kraft. Wir haben dir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Anzeige

Faire Preise: Der vom Parlament verabschiedete indirekte Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative tritt am 1. Januar in Kraft. Vier der fünf Forderungen aus der Volksinitiative werden damit umgesetzt. Dies beinhaltet etwa Änderungen im Kartellgesetz und zielt auf marktbeherrschende und neu auch relativ marktmächtige Unternehmen ab. Zudem sollen Unternehmen für Schweizer Kundinnen und Kunden kein Geoblocking mehr verwenden können. So soll eine Diskriminierung bei den Preisen oder Zahlungsbedingungen verhindert werden. Derzeit werden Schweizerinnen und Schweizer etwa beim Onlineshoppen von ausländischen Händlern auf spezielle Internetseiten mit höheren Preisen gelenkt. Das neue Gesetz sieht jedoch Ausnahmen für nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen vor. Hier findest du Details zum neuen Gesetz.

Weiterentwicklung der IV: Für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen soll die Situation verbessert werden. So soll auch das Eingliederungspotenzial gestärkt werden. Die Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern wird verstärkt. Auch die Beratung für Jugendliche wird ausgebaut. Zudem wird die Bemessung des IV-Grades neu geregelt. Bisher gab es vier Stufen, ab 70 Prozent gab es eine volle Rente. Neu zählt bei der Berechnung der Rentenhöhe jedes Prozent IV-Grad. Sämtliche Anpassungen im Gesetz findest du hier.

Neue Preise bei der Post: Nach 18 Jahren steigen die Briefpreise bei der Post erstmals wieder.Ab dem 1. Januar kostet ein A-Post-Brief 10 Rappen mehr, ein B-Post-Brief wird 5 Rappen teurer. Die Paketpreise werden nicht erhöht, um Schweizer Unternehmen in der aktuellen Situation nicht zusätzlich zu belasten. Dafür zahlen Privatkundinnen und -kunden bei den Paketen 15 Prozent weniger, wenn sie ihre Päckli online frankieren – mit Ausnahme von Post Pac Priority Paketen von 2 bis 10 Kilogramm. Alle Details zu den Neuerungen bei der Post findest du hier.

Geschlecht ändern leicht gemacht: Ab dem 1. Januar kann der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch geändert werden. Alle ab 16 Jahren können mit einer Erklärung auf dem Zivilstandsamt den Vornamen und das eingetragene Geschlecht ändern, sofern die Erwachsenenschutzbehörde nichts anderes angeordnet hat. «Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören», hält der Bund fest. Weitere Informationen findest du hier.

Senkung der Gesundheitskosten: Neu müssen Leistungserbringer den versicherten Personen unaufgefordert eine Rechnungskopie zustellen und zwar in jedem Fall. So soll das Kostenbewusstsein gestärkt werden. Versicherte haben zudem die Möglichkeit, die Rechnungen zu überprüfen. Eine nationale Tariforganisation soll die Kostensenkung ebenfalls begünstigen. Ausserdem wurde eine maximale Bussenhöhe bei Sanktionen gegen Leistungserbringern festgelegt. Weitere Massnahmen treten in einem Jahr in Kraft. Weitere Details zum Thema findest du hier.

Häusliche Gewalt: Opfer sollen hier besser geschützt werden. Die Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- und Kontaktverboten soll deshalb verbessert werden. Neu kann ein Gericht Fussfesseln oder Armbänder zur Überwachung anordnen. Die Kantone mussten zudem eine Stelle schaffen, die diese Überwachung regelt. Hier findest du weitere Informationen.

Personenfreizügigkeit: Arbeitskräfte aus Kroatien profitieren ab dem 1. Januar von der vollen Personenfreizügigkeit. Bisher galten hier gewisse Einschränkungen wie Höchstzahlen für Bewilligungen. Neu werden kroatische Arbeitskräfte jenen der übrigen EU/EFTA-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Sollte die Zuwanderung einen gewissen Wert übersteigen, kann die Schweiz die Zahl der Bewilligungen ab 2023 bis maximal 2026 wieder begrenzen. Weitere Details liest du hier.

Waffen: Wegen mehrerer Einbrüche und Einbruchsversuche in Waffengeschäfte seit dem Herbst 2020 werden die Vorschriften für diese verschärft. Die Täter haben mehrere hundert Feuerwaffen gestohlen, was nun verhindert werden soll. Neu gelten für Fenster und Türen höhere Sicherheitsstandards. Bestimmte Waffenarten müssen zudem in einem Sicherheitsschrank aufbewahrt werden. Eine Alarm- und Videoüberwachungsanlage in den Geschäftsräumen ist Pflicht. Weitere Informationen gibt es hier.

Replay-TV: Die Werbung einfach zu überspringen, geht nur noch mit Aufpreis. Normale Abonnentinnen und Abonnenten müssen neu mit «Zwangswerbeclips» leben. Hingegen wird die Replayfunktion von 7 auf 14 Tage verlängert. Hier findest du weitere Informationen.

Bauarbeitenverordnung: Um die Sicherheit auf Schweizer Baustellen zu erhöhen, werden zahlreiche Massnahmen eingeführt. Dazu gehört auch, dass Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter bei Sonne, Hitze oder Kälte ausreichend geschützt werden müssen. Zudem wird das Arbeiten auf Leitern eingeschränkt. Alle Massnahmen findest du hier.


Später im Jahr 2022:


Lichtpflicht bei E-Bikes: Ab dem 1. April werden neue Regeln für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer eingeführt, um ihre Sicherheit zu erhöhen. So müssen sie neu etwa das Licht auch tagsüber einschalten. Ab dem 1. April 2024 müssen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h zudem mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit die Höchstgeschwindigkeit etwa in 30er-Zonen überprüft werden kann. Hier findest du weitere Informationen dazu.

Ehe für alle: Ab dem 1. Juli können gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Ein Gesuch darf schon früher eingereicht werden. Gleichzeitig können ab dem 1. Juli keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Details dazu findest du hier.

Datenschutz: In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Damit sollen Persönlichkeit und Grundrechte von natürlichen Personen besser geschützt werden. Die Datenschutzaufsicht wird gestärkt und die Strafbestimmungen ausgebaut. Für Unternehmen kommen hinsichtlich Erhebung, Verlust oder Missbrauch von Personendaten ebenfalls neue Pflichten hinzu. Hier findest du weitere Informationen.

veröffentlicht: 31. Dezember 2021 07:29
aktualisiert: 31. Dezember 2021 07:32
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch