Aargau/Solothurn

Diese Regeln musst du kennen, wenn du E-Trotti fährst

Kapo Solothurn klärt auf

Diese Regeln musst du kennen, wenn du E-Trotti fährst

· Online seit 18.09.2021, 17:27 Uhr
Die kleinen Flitzer sind immer häufiger auf der Strasse zu sehen. Doch viele kennen gemäss der Polizei die Vorschriften nicht. Jugendliche brauchen beispielsweise einen Führerausweis.
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Ob auf der Strasse oder auf dem Trottoir: Trottinetts sind derzeit überall anzutreffen. Wer jedoch eines mit Motor besitzt, sollte die Vorschriften kennen. Das ist jedoch nicht immer der Fall, wie die Kantonspolizei Solothurn auf Facebook schreibt. Sie hat die Regeln deshalb nochmals aufgelistet.

Geschwindigkeit

Ein E-Trottinett, E-Roller oder nicht immatrikulierte langsame E-Bikes dürfen eine Geschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen, mit Tretunterstützung 25 km/h. Die Motorenleistung darf maximal 500 Watt betragen.

Alter

Unter 14 Jahren ist das Benutzen von E-Trottinetts oder E-Bikes auf öffentlichen Flächen verboten. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen Töffli-Führerausweis (Kategorie M). Ab 16 Jahren ist dieser nicht mehr nötig.

Wo darf ich fahren?

Mit dem E-Trotti darfst du nicht auf dem Trottoir fahren, dafür auf der Strasse. Wenn es einen Velostreifen gibt, musst du zwingend diesen benützen. Diese Regeln kann man sich einfach merken: Es sind dieselben, die auch für Velos gelten.

Die Kapo bittet insbesondere die Eltern, darauf zu achten, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Am besten informiert man sich vor dem Kauf über die Regeln.

(vro)

veröffentlicht: 18. September 2021 17:27
aktualisiert: 18. September 2021 17:27
Quelle: ArgoviaToday

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