Aargau/Solothurn

Drei Aargauer wurden mit illegalen Radarwarngeräten erwischt und werden bestraft

Stafbefehl

Drei Aargauer bestellen Radarwarngeräte über Amazon – und werden erwischt

21.09.2024, 08:04 Uhr
· Online seit 21.09.2024, 08:00 Uhr
Drei Personen aus der Region Baden haben Radarwarngeräte auf Amazon bestellt und wurden damit Anfang Jahr beim Zoll erwischt. Das wird nun teuer: So viel müssen die Autofahrenden dafür bezahlen.
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Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Das mussten nun auch zwei Aargauer und eine Aargauerin erfahren. Eine Sache haben die drei nämlich gemeinsam: Alle haben online Radarwarngeräte der Marke «Ooono Co-Driver No2» auf Amazon bestellt, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.

Mit dieser Bestellung an ihre Postadresse haben sich eine Frau und zwei Männer aus der Region Baden strafbar gemacht. Hätten sie sich zuvor informiert, ob diese Geräte in der Schweiz erlaubt sind, wäre ihnen eine teure Busse erspart geblieben.

In der Schweiz und in vielen anderen europäischen Länder ist es verboten, solche Geräte zu benutzen. Damit haben sie gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Warnung vor Verkehrskontrollen verstossen. Zudem liegt ein Einfuhrverbot solcher Geräte vor.

Die Radarwarngeräte wurden eingezogen und vernichtet

Weit kamen sie mit den Warngeräten jedoch nicht. Da die Radarwarngeräte auf dem Postweg in die Schweiz gelangten, wurden sie beim Zoll erwischt und müssen jetzt eine saftige Strafe bezahlen. Die drei Personen erhalten je eine Busse in der Höhe von 1000 Franken. Dazu kommen Strafbefehlsgebühren von 600 Franken. Die Geräte wurden vom Zollamt eingezogen und vernichtet.

Verurteilt wurden sie, weil sie fahrlässig ein Gerät benutzt haben, das dazu bestimmt ist, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen.

Schon gewusst?
Gemäss Artikel 98a des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist es untersagt, Geräte oder Vorrichtungen einzuführen, zu verkaufen, zu verwenden oder mitzuführen, die darauf abzielen, Verkehrskontrollen zu stören oder zu umgehen.
Dies schliesst auch die Nutzung von Geräten ein, die nicht primär dafür bestimmt sind, aber zweckentfremdet werden können.
Auch das öffentliche Warnen vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr ist verboten.
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(tmei)

veröffentlicht: 21. September 2024 08:00
aktualisiert: 21. September 2024 08:04
Quelle: ArgoviaToday

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