Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Das mussten nun auch zwei Aargauer und eine Aargauerin erfahren. Eine Sache haben die drei nämlich gemeinsam: Alle haben online Radarwarngeräte der Marke «Ooono Co-Driver No2» auf Amazon bestellt, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
Mit dieser Bestellung an ihre Postadresse haben sich eine Frau und zwei Männer aus der Region Baden strafbar gemacht. Hätten sie sich zuvor informiert, ob diese Geräte in der Schweiz erlaubt sind, wäre ihnen eine teure Busse erspart geblieben.
In der Schweiz und in vielen anderen europäischen Länder ist es verboten, solche Geräte zu benutzen. Damit haben sie gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Warnung vor Verkehrskontrollen verstossen. Zudem liegt ein Einfuhrverbot solcher Geräte vor.
Die Radarwarngeräte wurden eingezogen und vernichtet
Weit kamen sie mit den Warngeräten jedoch nicht. Da die Radarwarngeräte auf dem Postweg in die Schweiz gelangten, wurden sie beim Zoll erwischt und müssen jetzt eine saftige Strafe bezahlen. Die drei Personen erhalten je eine Busse in der Höhe von 1000 Franken. Dazu kommen Strafbefehlsgebühren von 600 Franken. Die Geräte wurden vom Zollamt eingezogen und vernichtet.
Verurteilt wurden sie, weil sie fahrlässig ein Gerät benutzt haben, das dazu bestimmt ist, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen.
(tmei)