Als die Aargauer Kantonspolizei im April 2021 in Dürrenäsch vorfuhr, um ein Haus zu durchsuchen, wurde gleich das ganze Quartier abgesperrt. Mehrere Fässer mit gefährlichen Stoffen hatte ein Mann in seinem Haus gelagert, wie damals die Staatsanwaltschaft gegenüber Tele M1 sagte. Spezialisten fugten die blauen Fässer auf die Strasse, in denen sich offenbar Chemikalien befanden.
Erst jetzt wird klar, wie gefährlich dieser Fall vor rund zwei Jahren in Dürrenäsch wirklich war. Denn wie die Aargauer Zeitung am Samstag berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm mittlerweile Anklage gegen den heute 55-jährigen Bewohner des Hauses und Besitzer der Chemikalien erhoben.
Sprengstoffe, Gase, Waffen und radioaktives Material sichergestellt
Wie Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft, der AZ sagt, hatten Beamte und Spezialisten des Paul Scherrer Instituts gegen zwei Tonnen chemische Stoffe im Haus des Beschuldigten gefunden. Darunter waren unter anderem Gase, aber auch Sprengstoffe, Munition, Waffen und sogar radioaktives Material.
Und der Mann hatte diese gefährlichen Stoffe jahrelang alles andere als sicher gelagert. «Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-jährigen Mann im Zusammenhang mit den Sicherstellungen der Hausdurchsuchung vor, weder beruflich für den Umgang mit derartigen Stoffen qualifiziert noch jemals im Besitz von Bewilligungen gewesen zu sein, die für die Lagerung den Umgang mit den genannten Stoffen erlauben würden», sagt Schuler. Damit habe er Mensch und Natur gefährdet, gegen diverse Bundesgesetze verstossen und sich strafbar gemacht.
Eine lange Liste von Gesetzesverstössen
Insgesamt ist die Liste an Widerhandlungen, für die der Mann nun angezeigt wird, sehr lang: unter anderem handelt es sich um Vergehen gegen das Chemikalien-, Kernenergie- und Strahlenschutzgesetz sowie Vergehen gegen das Umweltschutzgesetz. Auch die rechtswidrige Lagerung radioaktiver Stoffe ist strafbar. Hinzu kommen Vergehen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.
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Ausserdem werden dem Mann gemäss der Aargauer Zeitung auch noch Widerhandlung im Sexualstrafbereich vorgeworfen. Dies wegen weiterer Funde bei der damaligen Hausdurchsuchung.
Das geforderte Strafmass, das die Staatsanwaltschaft für diese Vergehen fordert, ist noch nicht bekannt. Auch das Datum der Verhandlung ist noch offen.
(red.)