Kantonale Abstimmungen

Ein deutliches «Ja» zur Amtsenthebungsinitiative

· Online seit 15.05.2022, 15:49 Uhr
Es soll ein Gesetz für den Ausnahmefall sein: Die Amtsenthebungsinitiative ist im Aargau mit grosser Mehrheit angenommen worden. Das freut die Befürworter, die Gegner hätten sich das Ergebnis wenigstens weniger deutlich gewünscht.

Quelle: ArgoviaToday/Leonie Projer

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Am Sonntag ist bei der kantonalen Abstimmung neben dem Steuergesetz auch über die Amtsenthebungsinitiative abgestimmt worden. Eine deutliche Mehrheit der Aargauer Wählerschaft (84,3 Prozent) hat für die Initiative gestimmt. Lanciert wurde die Initiative bereits Anfang 2019 von der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP). Mittlerweile hat die Partei mit der CVP zu Die Mitte fusioniert.

Auch die Mehrheit des Grossen Rats sprach sich für die Amtsenthebungsinitiative aus. Geschlossen stehen die Fraktionen von Die Mitte und SP hinter der Initiative, mit grosser Mehrheit stimmten auch die SVP, Grüne und GLP zu. Dagegen war mehrheitlich die FDP. Die Möglichkeit der Nichtwiederwahl durch das Volk genüge eigentlich, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner.

Aargau sagt ja 

Über das deutliche Resultat freut die Befürworterin Maya Bally (Die Mitte): «Die Freude ist natürlich sehr gross. Zum einen natürlich, weil ich die Sache gut finde und zum anderen, dass die BDP das geschafft hat.» GLP-Grossrat Adrian Bircher sagt gegenüber ArgoviaToday, dass es schon zu erwarten gewesen sei, dass die Initiative angenommen wird. «Gleichwohl hatte ich gehofft, dass der Nein-Anteil doch noch etwas höher liegt. Aber das Resultat gilt es jetzt zu akzeptieren», so Bircher. Er werde sich im Grossen Rat jetzt dafür einsetzen, dass das Gesetz so ausgearbeitet werde, damit es am Ende tragbar sei.

Warum ist aber so eine Initiative wichtig? «Es gibt gewisse seltene Fälle, bei der ein Mitglied entweder krank ist und nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann. Oder ein Mitglied Amtsmissbrauch vollzieht und nicht bereit ist, von sich aus zurückzutreten», fügt Bally auf Nachfrage an. Für Adrian Bircher steht allerdings fest: «Das Entscheidende ist und bleibt die Umsetzung.» Dennoch sehe er anhand der Gewaltenteilung und damit verbunden der Rechtstaatlichkeit gewisse Schwierigkeiten, ein ordentlich gewähltes Mitglied aus dem Amt zu entheben, wenn er nicht eindeutig verurteilt wurde, erklärt er abschliessend.

Was ist eigentlich die Amtsenthebungsinitiative?

Im Kanton Aargau können Mitglieder kommunaler Behörden gemahnt, bei schweren Vergehen oder Versäumnissen auch entlassen werden. Darunter fallen auch Strafuntersuchungen wegen eines schweren Vergehens oder Verbrechens im Amt. Die Initiative will so eine gesetzliche Regelung auch auf kantonaler Ebene für Behördenmitglieder schaffen. Unter gewissen Voraussetzungen soll auch die Amtsenthebung für Parlamentsmitglieder möglich werden. So etwas gab es bislang für den Regierungsrat und das Parlament noch nicht. Ein ordentlich gewähltes Mitglied kann bis heute während seiner Amtszeit nicht des Amtes enthoben werden.

(sib)

veröffentlicht: 15. Mai 2022 15:49
aktualisiert: 15. Mai 2022 15:49
Quelle: ArgoviaToday

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