Aargau/Solothurn

Ein Schopf sorgt für Ärger – nun muss er wieder weg

Bergdietikon

Ein Schopf sorgt für Ärger – nun muss er wieder weg

· Online seit 14.10.2022, 18:47 Uhr
Das Verwaltungsgericht machte eine klare Ansage: Der Schopf muss abgerissen werden. Das wollte ein Bergdietiker nicht akzeptieren und zog bis vors Bundesgericht. Nun muss er 4000 Franken zahlen. Und der Schopf? Der muss trotzdem weg.
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Es hätte so schön sein können für einen Bergdietiker, als er im Jahr 2018 damit begann, auf seinem Grundstück einen Schopf zu bauen. Nach dem Motto «Erst die Arbeit, dann das Vergnügen» legte er erst Hand an und erträumte sich wohl, danach gemütlich mit Freunden und Familie im Garten zu sitzen und das Leben zu geniessen. Niemals hätte er sich damals wohl gedacht, dass ihm ein jahrelanger Rechtsstreit bevorstehen würde.

Kein Baugesuch und keine Baubewilligung

Das Problem: Er hatte für seinen Schopf kein Baugesuch eingereicht, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet. Das reichte er im Juli 2018 nach. Zu spät, denn das Departement für Bau, Verkehr und Umwelt verweigerte ihm die Bewilligung. Gleiches tat rund zwei Jahre später, mitten im ersten Corona-Sommer, der Gemeinderat von Bergieditkon. Es blieb dabei: Der inzwischen schon zwei Jahre alte Bau sollte wieder abgerissen werden.

Das wollte der Erbauer jedoch nicht auf sich sitzen lassen. Er startete zwei weitere Versuche. Im Dezember 2020 sowie im Mai 2021 wurden seine Gesuche jedoch erneut abgewiesen. Zuständig diesmal: das Aargauer Verwaltungsgericht.

Statt jedoch aufzugeben und den Schopf einfach abzureissen, weckten die neuerlichen Abweisungen den Kampfgeist des Schopf-Besitzers. Sein erklärtes Ziel: Das Bundesgericht solle seinen Fall erneut bearbeiten und den Bau natürlich in letzter Instanz genehmigen.

Das finale Urteil jedoch sollte nicht das gewünschte Ergebnis bringen. Statt die vorangegangenen Urteile aufzuheben und den Bau schliesslich zu bewilligen, lehnte auch das höchste Gericht den Antrag des Bauherren ab.

Die Begründung: der Schopf sei schlicht und einfach widerrechtlich entstanden, daher müsse er abgerissen werden. Es verpflichtete den Bergdietiker gar zum Abriss. Das sei verhältnismässig.

So hatte auch schon das Verwaltungsgericht seine Ablehnung begründet. Ausserdem habe der Mann sogar im Wissen um eine zwingend nötige Baubewilligung gehandelt. Auch deshalb seien seine Interessen bei einer Abwägung eines etwaigen Abrisses kaum zu berücksichtigen.

Kein «Happy End» – Argumente überzeugen nicht

Dabei hatte dieser noch versucht zu argumentieren, dass bis vor einigen Jahren ja ohnehin ein alter Schopf an exakt derselben Stelle gestanden habe. Des Weiteren würde sich das Grundstück ja in einer Landwirtschaftszone befinden und damit erleichterte Auflagen gelten. Schliesslich handele es sich ja auch um einen Ersatzbau für den alten Schopf. Genau hier jedoch liegt der Hund begraben. Das Gesetz besagt, dass gewisse Bauten durchaus wieder erneuert werden dürfen. Allerdings nur, wenn die Anlage abgerissen oder zerstört wurde, obwohl sie noch nutzbar gewesen wäre. Das Bundesgericht konnte er damit nicht überzeugen.

Die Angelegenheit ist mit dem letzten Entscheid also klar. Für den Bergdietiker kommt es indes Knüppeldick. Er muss nicht nur seinen Schopf wieder abbauen, sondern auch für das Gerichtsverfahren aufkommen. Kostenpunkt: 4'000 Franken.

(Ben)

veröffentlicht: 14. Oktober 2022 18:47
aktualisiert: 14. Oktober 2022 18:47
Quelle: ArgoviaToday

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