Beim Comparis-Vergleich wurde die Gebühr für eine Geschwindigkeitsüberschreitung untersucht: Wer innerorts bei maximal erlaubten 50 km/h 20 km/h zu schnell fährt, muss je nach Kanton mit einer Busse von 400 bis 450 Franken rechnen, vorausgesetzt, es handelt sich um einen Ersttäter und es liegen keine komplexen Umstände vor. Laut Comparis liegt die höhe der Busse also in allen Kantonen nahe beieinander. Bei den Gebühren sieht das jedoch anders aus.
Kostendeckungsprinzip ist nicht erfüllt
Die tiefsten Gebühren erhebt mit 50 Franken der Kanton Neuenburg. Am meisten verlangt hingegen der Kanton Aargau mit 500 Franken. Hier ist die Strafbefehlsgebühr sogar höher als die Busse selbst. Der Kommunikationsdienst des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres rechtfertigt diese auf Anfrage von Comparis mit dem Kostendeckungsprinzip. Dieses besagt, dass die Beiträge die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht übersteigen dürfen.
Allerdings werde im Fall Aargau eine hundertprozentige Kostendeckung weder im Einzelfall noch in der Summe erreicht, teilt der zuständige Kommunikationsdienst mit.
«Die Kantone führen sich auf wie Königreiche»
Die tiefsten Strafbefehlsgebühren werden in Neuenburg (50 Franken), Lausanne (60 Franken) und Sitten (67 Franken) erhoben. Die höchsten in Aarau (500 Franken), Schaffhausen (450 Franken) und Zürich (430 Franken). 300 Franken und mehr betragen die Gebühren zudem auch in Luzern (370 Franken), Appenzell (350 Franken), Chur (340 Franken) und Glarus (300 Franken).
«Bei den Bussen gleichen sich die Kantone untereinander ab. Doch bei den Gebühren führen sie sich wie Königreiche auf», stellt Comparis-Gebührenexperte Leo Hug fest. «Ich verstehe nicht, wie für das gleiche Vergehen gegen das gleiche Gesetz bei einer praktisch gleich hohen Busse an einem Kantonshauptort zehnmal höhere Strafbefehlsgebühren erhoben werden können. Anstelle interkantonaler Koordination herrscht Willkür», so Hug.
(red.)