Die Pflegeverordnung (Pflv) werde auf den 1. Januar 2025 geändert. Das Departement Gesundheit und Soziales, der Gesundheitsverband Aargau und die Gemeindeammänner-Vereinigung hätten vorgängig die Teuerung bei den Lohnkosten auf 2 Prozent, bei den Sachkostenteuerung auf 1,6 Prozent berechnet.
Bisher werden die Ergänzungsleistungen (EL) für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in einer Zweistufenlösung ausbezahlt, wie es hiess. Wenn die erste Stufe von 152 Franken Tagestaxe nicht ausreiche, erhielten die EL-Bezüger einen Beitrag von 190 Franken. Der tiefere Satz werde nun aufgehoben und der Beitrag für alle auf 200 Franken erhöht.
Anstellung von pflegenden Angehörigen
In der Pflv werde neu auch die Finanzierung und die Deklaration des Angebots von pflegenden Angehörigen geregelt, die bei Spitex-Organisationen angestellt seien. Künftig müsse die Spitex monatlich deklarieren, welche Angehörigen welche Leistungen und in welchem Umfang erbracht habe.
Neu geregelt wird laut der Mitteilung auch die ambulante spezialisierte Palliative Care. Diese löse den bisherigen Begriff Onkologie ab, weil die Palliativ-Pflege mehr als nur onkologische Erkrankungen abdecke.
(sda)